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Edward Snowden während des Live-Interviews am 22. März 2015 © RTS

Schweiz lässt Snowden weiterhin in Moskau schmoren

Urs P. Gasche /  Obama begnadigte die US-Soldatin Chelsea Manning. Das Strafverfahren gegen Edward Snowden läuft weiter. Die Schweiz bleibt passiv.

Dank Edward Snowden weiss die Öffentlichkeit, wie flächendeckend und illegal US-Geheimdienste sowie der britische Auslandsgeheimdienst SIS Bürgerinnen und Bürger auch in Europa und der Schweiz ausschnüffeln und überwachen.
Die europäischen Länder einschliesslich der Schweiz kuschen, anstatt Snowden bei sich aufzunehmen.
Die USA haben Snowden international zur Verhaftung ausgeschrieben. Das Bundesamt für Justiz hält gegenüber Infosperber fest: «Nicht alle internationalen Fahndungsersuchen führen auch zur Ausschreibung im nationalen Fahndungssystem RIPOL und gegebenenfalls zur Festnahme und Auslieferung.» Das Bundesamt für Justiz interpretiere den Artikel 3 des bilateralen Auslieferungsvertrags zwischen der Schweiz und den USA so, dass es bei «politischen Delikten sowie bei Steuer- und Militärdelikten» keine Pflicht zur Auslieferung gebe. Ob die Schweiz Edward Snowden aufgrund des US-Haftbefehls in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben habe, unterstehe dem Amtsgeheimnis, erklärt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz.

Bürgerrechte, Freiheit und Privatsphäre
Der ehemalige CIA-Mitarbeiter Edward Snowden hat sein Leben riskiert und seit 2013 seine Freiheit verloren, weil er das Unglaubliche, das er als Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA mitbekommen hatte, der Weltöffentlichkeit mitteilen wollte. Gegen eine gezielte Schnüffelei der Geheimdienste habe er nie etwas einzuwenden gehabt, sagte Snowden. Aber das flächendeckende Erfassen sämtlicher Daten der Nutzerinnen und Nutzer von Google, Facebook, Twitter, Skype und Telefongesellschaften widersprach diametral seinem Verständnis von Bürgerrechten, Freiheit und Privatsphäre.

Der Bundesrat hält sich auffällig zurück. Schliesslich sei die Schweiz auf Informationen von den US- und britischen Geheimdiensten angewiesen, also dürfe man diese ja nicht verärgern.
Nicht einmal als Zeuge eingeladen
Edward Snowden ist das Bauernopfer. Man lässt diesen Freiheitskämpfer in Moskau versauern. Als Zeuge könnte er wahrscheinlich aussagen über das breite Ausschnüffeln auch in der Schweiz, wahrscheinlich auch illegal von den US-Gebäuden in Bern und Genf aus.

Nach Angaben des Justizdepartements EJPD hat sich der Bundesrat nie öffentlich dazu geäussert, ob Edward Snowden in der Schweiz als Zeuge aussagen könnte, ohne von den Behörden behelligt beziehungsweise in die USA ausgeliefert zu werden.
Rechtlich wäre eine Einladung ohne weiteres möglich gewesen. Das Bundesamt für Justiz, das für Rechtshilfe und Auslieferungen zuständig ist, verweist auf das Rechtshilfegesetz. Dort heisst es im Artikel 73 «Freies Geleit in der Schweiz»:
«Eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die in einer Strafsache auf Vorladung hin in der Schweiz erscheint, darf hier aus Gründen, die vor ihrer Einreise eingetreten sind, weder verfolgt noch in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt werden.»
Das Europäische Rechtshilfeabkommen sieht in Art. 12 fast das Gleiche vor:
«Ein Zeuge oder Sachverständiger, gleich welcher Staatsangehörigkeit, der auf Vorladung vor den Justizbehörden des ersuchenden Staates erscheint, darf in dessen Hoheitsgebiet wegen Handlungen oder Verurteilungen aus der Zeit vor seiner Abreise aus dem Hoheitsgebiet des ersuchten Staates weder verfolgt, noch in Haft gehalten, noch einer sonstigen Beschränkung seiner persönlichen Freiheit unterworfen werden.»

Nach einer Zeugenaussage in der Schweiz hätte Snowden die Schweiz allerdings wieder verlassen müssen. Im gleichen Artikel 12 des europäischen Rechtshilfeabkommens heisst es:

«Der in diesem Artikel vorgesehene Schutz endet, wenn der Zeuge, Sachverständige oder Beschuldigte während fünfzehn aufeinander folgenden Tagen, nachdem seine Anwesenheit von den Justizbehörden nicht mehr verlangt wurde, die Möglichkeit gehabt hat, das Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates zu verlassen, und trotzdem dort bleibt, oder wenn er nach Verlassen dieses Gebietes dorthin zurückgekehrt ist.»

Kein Verfahren, keine Zeugenaussage
Snowden kennt die Schweiz. Er war für die CIA undercover in Genf stationiert, bis er sich darüber empörte, dass CIA-Kollegen einen Banker betrunken machten, ihn in eine fingierte Verkehrskontrolle lockten, danach erpressten und als Agenten anwarben. Nach den Enthüllungen Snowdens hätten die Schweizer Behörden ermitteln müssen wegen Verdachts auf unerlaubte Spionage und anderer Straftaten. «Mich würde interessieren, was Herr Snowden dazu sagt», hatte Bundesanwalt Michael Lauber laut Tages-Anzeiger erklärt. Doch es wurde nie ein Strafverfahren eröffnet, auch nicht nach Anzeigen wegen verbotenem Nachrichtendienst. Trotz Aufforderungen von Seiten der Grünen bis zur SVP wurden auch nie Anstalten gemacht, Snowden als Zeuge aussagen zu lassen.

Nach Intervention der US-Botschafterin blieb alles schubladisiert

Im September 2014 veröffentlichte die Sonntags-Zeitung eine zehn Monate alte, bis dahin geheim gehaltene Expertise eines Chefjuristen der Bundesanwaltschaft. Dieser kam zum Schluss, dass die Schweiz Snowden «freies Geleit» garantieren könnte für eine Anhörung in einer Strafuntersuchung oder auch für eine Anhörung durchs Parlament. Eine Auslieferung an die USA durch die Schweiz sei juristisch praktisch ausgeschlossen.
Darauf wurde eine mögliche Vorladung Snowdens wieder öffentlich diskutiert. «Einer Befragung steht nichts mehr im Weg», freute sich Snowdens Schweizer Anwalt Marcel Bosonnet gemäss Tages-Anzeiger. Und SVP-Nationalrat Luzi Stamm meinte: «Wir müssen jetzt vorwärts machen, sodass Snowden baldmöglichst als Zeuge in die Schweiz reisen kann.»
Einige Medien in den USA reagierten empört. Sie zitierten unter anderen den Republikaner und heutigen Trump-Anhänger Michael McCaul mit der Aussage, Snowden gehöre ins Gefängnis und nicht in die Schweiz.
Thomas Knellwolf enthüllte im Tages-Anzeiger vom 30. November 2016, dass schon kurz nach Veröffentlichung der Expertise die damalige US-Botschafterin in Bern, Suzi LeVine, bei der Bundesanwaltschaft vorstellig wurde. «Auf Wunsch der Botschafterin» sei LeVine empfangen worden, bestätigte das Bundesamt für Justiz. Im Vordergrund sei «die rechtliche Situation im Zusammenhang mit dem … Fall Snowden gestanden».

Tages-Anzeiger vom 30.11.2016: Enthüllung über US-Intervention in Bern
Kurz nach LeVines Intervention habe der Sicherheitsausschuss des Bundesrats, dem Ueli Maurer, Didier Burkhalter und Simonetta Sommaruga angehören, die Bundesanwaltschaft angewiesen, Ermittlungen und Zeugeneinvernahmen zu unterlassen. Snowden-Anwalt Bosonnet habe von einer weiteren Stelle erfahren, dass es eine solche «geheime Empfehlung» des Bundesrats gegeben habe. Bundesrats-Sprecher André Simonazzi dementierte.
Jedenfalls hat die Bundesanwaltschaft nur elf Tag nach der Intervention der US-Botschafterin auch die Anzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst ad acta gelegt. Bundesanwalt Michael Lauber rechtfertigte sich in der SRF-Rundschau: «Wir können nicht grundsätzlich gegen alles ermitteln, was in der Schweiz schiefgegangen sein könnte.»

Kein Asylversprechen

Snowdens Anwalt Marcel Bosonnet bestätigte, dass Snowden gerne nach Genf zurückkehren würde, wo alles begann: «Edward Snowden würde sehr gerne in der Schweiz leben.» Einen Asylantrag könne er jedoch nicht stellen, weil Snowden in Russland nicht gefährdet ist (Flüchtlingsbegriff Art. 3 des Asylgesetzes).
Wenig deute darauf hin, dass «die Eidgenossenschaft eine diplomatische Rettungsmission startet», schrieb Thomas Knellwolf im Tages-Anzeiger: «Zu stark ist das Powerplay der USA hinter den Kulissen»

Edward Snowden müsste sicher sein, dass er in der Schweiz politisches Asyl erhalten würde. Eine solche Zusage für den Fall eines Asylantrags wollte der Bundesrat nie machen. Auf eine parlamentarische Frage von Balthasar Glättli antwortete der Bundesrat am 17. Juni 2013:
«Der Bundesrat äussert sich nicht zu Erfolgschancen hypothetischer Asylgesuche. Sollte Herr Snowden die Schweiz um Aufnahme ersuchen, würde dies gemäss den geltenden Gesetzesbestimmungen von den zuständigen Stellen geprüft und entschieden.»
Am 20. November 2013 ergänzte der Bundesrat, ebenfalls auf eine Anfrage im Parlament:
«Ein Asylgesuch kann an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz gestellt werden.»

«Snowden hat unsere Werte verteidigt» und verdiene eine Aufnahme, hatte der frühere deutsche FDP-Innenminister Gerhart Baum in «Frontal21» erklärt. Wenn jemand das transatlantische Verhältnis gestört habe, dann seien es die USA.

Doch die Schweiz, Deutschland und andere europäische Länder wagen es nicht, einen Edward Snowden bei sich aufzunehmen. Wo bleiben die viel zitierten Werte der Souveränität, Neutralität, Solidarität und Unabhängigkeit?
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  • Es folgt in den nächsten Tagen: «Etliche US-Gesetze gelten auch ausserhalb der USA. Die Schweiz und die EU lassen es sich ohne Gegenrecht gefallen.»

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14 Meinungen

  • am 4.02.2017 um 11:57 Uhr
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    Und der einzige, der nicht kuscht, ist Wladimir Putin. Dürfte ja auch mal jemand Danke sagen. Danke, Herr Putin.

  • am 4.02.2017 um 13:03 Uhr
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    ok Thomas, so ist es.
    allerdings, dass Snowden in moskau «schmoren» muss, ist nicht passend. auch darf man davon ausgehen dass die sicherheit von Snowden in moskau steht, dies von der schweiz nicht angenommen werden kann.

  • am 4.02.2017 um 16:28 Uhr
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    Hans U Waechter, das wollte ich mit meinem Kommentar auch ausdrücken. Moskau ist eine sehr schöne, faszinierende Stadt, modern und sehr pulsierend. Snowden ist zwar nicht frei, darf sich aber im grössten Land der Welt frei bewegen, ohne befürchten zu müssen, eines Tages von US-Geheimdienstagenten verschleppt zu werden. Eine Sicherheit, welche die Schweiz Snowden wohl nicht bieten könnte.

  • am 4.02.2017 um 16:32 Uhr
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    Ich halte Snowden für einen Agenten Putin’s, nicht für einen Freiheitshelden. Er hat nichts offengelegt, was Geheimdienste zu Unrecht getan hätten, sondern er hat viel Insiderwissen gesammelt und dieses verraten. Er hat uns damit viel Schaden zugefügt. Die gegenwärtigen Erkenntnisse, wie russische Trolle und Trump’sche Bots mittels Big Data und via das Internet die öffentliche Meinung beeinflussen, nährt die Vermutung, dass Snowdon’s Offenbarungen nur ein Testlauf waren.
    Nein, Snowdon ist kein Freiheitskämpfer; er würde es in Russland nicht aushalten. Snowdon ist das, was man einen Verräter nenne kann; jemand, der Vertrauen missbraucht hat, wenn auch «nur» das Vertrauen westlicher, damals noch der Verteidigung freiheitlicher Gesellschaftssysteme verpflichteten Geheimdienste.
    Als an der Europäischen Konferenz für Qualitätsmanagement in Helsinki 2016 Herr Snowdon via Skype zugeschaltet wurde, bin ich der Veranstaltung aus Protest ferngeblieben und habe bei den Veranstaltern protestiert.

  • am 4.02.2017 um 17:13 Uhr
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    eigentlich erstaunlich dass personen wie T.L. auf Infosperber erscheinen. solten die «art» von personen sich nicht auch von Infosperber fernbleiben? doch nein, das beiwohnen der helsinki veranstaltung haette sich auf Infosperber realistischer outed. schade.

  • am 5.02.2017 um 06:41 Uhr
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    Guten Tag, so weit ich mich erinnern mag, hatte die Schweiz mal mehr Rückgrat (war nicht auch Lenin im Asyl in Zürich und auch Büchner?). Stelle mir nur die Frage: wie würden wir heute mit Willhelm Tell verfahren? Nur immer von Freiheit und Selbstständigkeit zu singen reicht nicht aus: bin beschämt über unseren vorauseilenden Gehorsam.

  • am 6.02.2017 um 00:57 Uhr
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    Die Schweiz kuscht. Ganz besonders gern vor den Amerikanern. Und die Schweiz tut alles für Geld. Wenn sie Snowden Wohnsitz gewāhrte, wūrde sie noch erpressbarer, und es wāre kein lohnendes Geschāft für sie.

  • am 6.02.2017 um 15:34 Uhr
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    Hallo Thomas Fehlmann. Ich beziehe mich auf Ihren Kommentar vom 4. Februar 2017 um 16:32. Dazu habe ich eine einfache Frage: Welche Beweise oder Indizien gibt es, dass Herr Snowden ein Agent von Putin ist? Ich habe danach recherchiert, aber leider nichts gefunden.

  • am 6.02.2017 um 21:02 Uhr
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    Hallo Tom Streit. Nein, Beweise habe ich keine. Indizien jedoch gibt es viele. Erstens hat Snowdon nichts aufgedeckt, was Sicherheitsexperten nicht schon lange wussten. Der Schreck in der Öffentlichkeit war allerdings gross, als vielen erstmals klar wurde, dass die digitalen Spuren, die wir hinterlassen, durchaus gelesen werden. Dass auch Telephone befreundeter Staatsführer abgehört werden, ist eher zu deren Schutz als ein feindlicher Akt. Frau Clinton wäre wohl nachträglich froh, sie wäre vom CIA überwacht worden. Dann wäre sie nicht Opfer des russischen Geheimdiensts geworden.
    Putin’s Geheimdienst jedoch hatte ein grosses Interesse, die westlichen Gegner zu diskreditieren und auszuschalten. Zu welchem Zweck, wissen wir jetzt alle, nach der Krim, dem Donbass, der Flüchtlingswelle, dem Brexit und Trump’s Wahl. Putin’s Trolle hatten freie Bahn zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung und dies voll genutzt.
    Wäre Snowdon ein Freiheitsheld, dann hätte er geschwiegen und nicht die westlichen Geheimdienste diskreditiert und entwaffnet. Denn leider bräuchten wir sie jetzt. Ob er ein gekaufter Agent Putin’s ist, oder nur aus irregeleitetem Idealismus gehandelt hat, weiss ich nicht und interessiert letztlich auch nicht. Denn faktisch tat er alles, was Putin nützte.
    Natürlich wäre es wünschenswert, Snowdon könnte in Genf als Zeuge einvernommen werden. Aber Asyl braucht er nicht.

  • am 6.02.2017 um 22:50 Uhr
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    In der ganzen Diskussion bleibt ausser Acht, dass seine Enthüllungen durchaus im US-Repräsentatntenhaus Bewegung verursachte und dass er aufgedeckt hat, was höchste Militärs vor dem Kongress verleugnet hatten, weil es gegen die geltenden US-Gesetze verstiess und nicht wahr sein durfte.
    @ TF : Das ist doch kein Indiz: «Erstens hat Snowdon nichts aufgedeckt, was Sicherheitsexperten nicht schon lange wussten».
    Ein «Zweitens» bringen Sie nicht?
    Und jemandes Telefon zu seinem Schutz abhören ?! Die Flüchtlingswelle ist eher den von der NATO unterschwellig angezettelten Kriegen anzulasten….
    (vgl. Daniel Ganser: «Illegale Kriege» und all die dort genannten Quellen.)
    Welchen Geheimdienst hat denn Snowden entwaffnet? Sie wurden nur wieder in die (in den USA für US-Bürger geltenden, nicht aber Ausländer schützenden) gesetzlichen Schranken verwiesen. Ob’s nützt, bleibt offen.

  • am 6.02.2017 um 23:49 Uhr
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    Das Russlandfeindbild hālt sich in weiten Kreisen āusserst hartnāckig; und auch an die Geschichte von der ‹Annexion› der Krim – die aus der anderen Perspektive, durchaus zu Recht, die ‹Wiedereingliederung› der Krim ist – glaubt man im Westen mit Inbrunst..

  • am 7.02.2017 um 07:44 Uhr
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    @Grafhuis: und zweitens kann weder NSA noch CIA die Merkels und Hillarys dieser Welt heute noch schützen, weil sie solche Operationen nicht mehr verdeckt machen können. Oh ja, Geheimdienste sollten deren e-Mails und Telephone zu ihrem Schutz abhören und auslesen, damit sie wissen, wer was weiss. Hillary wusste es offensichtlich nicht; Merkel schon, denn der BDN ist auch nicht auf den Kopf gefallen.

    Und wo bitte hat die NATO unterschwellig Kriege angezettelt? Daniele(!) Ganser ist zwar ein Schweizer Publizist und Historiker, aber er spricht von NATO-Ländern, die Kriege, meistens keineswegs unterschwellig, angezettelt haben (z.B. Suez-Krieg). Genau diese Art Desinformationen verwenden Putin’s Trolle, Verwechslung NATO mit NATO-Ländern, «unterschwellig» obwohl’s offensichtlich ist, mit Intelligenz und wissentlich, hier um die NATO zu desavouieren, oder sonst um Fake News zu streuen.

    PS. Ich habe weniger als 5 Minuten gebraucht, um Ihre Angaben zu falsifizieren. Wäre schön, jeder macht das, bevor er kommentiert. Ich gelobe, ich gebe mir Mühe!

  • am 7.02.2017 um 09:08 Uhr
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    @Fehlmann: Das einzige, was Sie falsifiziert haben ist meine Schreibweise, SIe haben recht er heisst Daniele! – Danke 🙂
    Andere, die seriös recherchieren und Quellen zitieren der Fake News zu bezichtigen ist gar zu einfach, – wo der Troll sitzt ist offen.
    Vielleicht haben andere Lust die Diskussion fortzuführen?

  • am 7.02.2017 um 10:13 Uhr
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    @Graafhuis: Ups, ich seh’s, ich bin im falschen Filterbubble gelandet! Hatten nicht Sie die NATO mit NATO-Staaten verwechselt? War das nicht falsch? Genauso falsch wie’s Putin’s Trolle auch machen? Keine Angst, deswegen sind Sie kein Troll; sowenig wie ich. Aber möglicherweise erkennen Sie Trolle nicht, und die Argumentationsweise der Trolle hat unsere Köpfe längst vergiftet. Trolle verschieben die Wahrheit ein klein bisschen, und schon sieht alles anders aus. NATO statt ein NATO-Land.
    Bei Infosperber haben’s Trolle schwer, weil sie sich nicht hinter einem falschen Namen verstecken können. So weit ich bis jetzt gelesen habe, sind hier keine Trolle aktiv. Auch die FAZ hat sich erfolgreich gewehrt. Die NZZ nicht, obwohl sie oft darauf aufmerksam gemacht wurde, sogar vom eigenen Redaktor.

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