Kommentar

AHV-Debakel: Der zweite Akt der Rechtswende

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Hans Ulrich Jost /  Seit Jahrzehnten bekämpft die bürgerliche Politik eine starke AHV und eine wirksame Sozialpolitik. Ein historischer Rückblick.

Der emeritierte Geschichtsprofessor Hans Ulrich Jost studierte in Zürich und Bern Geschichte und Soziologie. Von 1981 bis 2005 lehrte er an der Universität Lausanne Neuere Allgemeine Geschichte und Schweizer Geschichte.

In den letzten Wochen ist oft von der politischen Rechtswende in der schweizerischen Politik die Rede. Es geht dabei in erster Linie um die seit den letzten eidgenössischen Wahlen zugunsten der bürgerlichen Parteien verschobenen Machtverhältnisse. In dieser neuen Konstellation gibt bekanntlich nun die am rechten Rand politisierende SVP in grober Weise den Ton an.
Rechtsrutsch der 1980er-Jahre
Doch der Rechtsrutsch beruht keineswegs allein auf den letzten Nationalratswahlen. Er hatte sich schon in den 1980er-Jahren deutlich abgezeichnet. Die rechten Kräfte, die damals zum Zug kamen, hatten sich zudem schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg zu organisieren begonnen.
Ein Meilenstein beim Aufkommen der Rechten war das 1985 raffiniert durchgesetzte Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Damit konnte die Entwicklung des Kernstücks der sozialstaatlichen Politik, die AHV, abgeblockt werden. Der zentrale Punkt dieser Wende: die umfangreichen, für die Altersvorsorge aufzubringenden Gelder konnten in Zukunft den privaten Finanzmärkten und der Spekulation zugeführt werden.
Die Organisation jener Kräfte, die gegen den Sozialstaat kämpfen, hatte schon bei der Einführung der AHV (1947) begonnen. Am 29. September 1945 erklärte beispielsweise Hans Sulzer, Präsident des Schweizerischen Handels- und Industrievereins (Vorort, heute: économiesuisse), die AHV sei die «Vorstufe zur Diktatur»; man erreiche mit dieser Sozialpolitik, fuhr Sulzer fort, bald jene Grenze, «deren Überschreitung zur Verweichlichung, zur Schwächung des Willens zur Selbsthilfe» führe. Doch die prinzipiellen Gegner der modernen Sozialpolitik mussten vorerst klein beigeben. Die vom freisinnigen Bundesrat Walther Stampfli vorgelegte AHV-Vorlage wurde am 6. Juli 1947 mit 80 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Die Angst der Banken vor der AHV
Der Widerstand gegen eine wirksame Sozialpolitik war jedoch nicht allein ideologischer Art. Dahinter versteckten sich manifeste materielle Interessen. 1949 schrieb der ehemalige Leiter des Handelsteils der NZZ, Paul Gygax, die Bankenwelt fürchte, dass der Ausgleichsfonds der AHV «eine erhebliche Konkurrenzierung im Emissionsgeschäft» bilden könnte. Gygax meinte zudem, es sei nachvollziehbar, «dass die Bankkreise beunruhigt» seien und vor der «schrankenlosen Konkurrenzierung» der Banken durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung warnten.
Hierin lag der springende Punkt. Es sollte mit allen Mitteln verhindert werden, dass Sozialversicherungen vom Staat verwaltet und damit dem privaten Finanzsektor Milliardenbeträge vorenthalten würden. Langsam aber stetig meldeten sich nun die Kritiker der AHV zu Wort. So beispielsweise 1952 Paul Jaberg, Verwaltungsratspräsident der Schweizerischen Bankgesellschaft, der sich ebenfalls beklagte, dass die AHV den Kapitalmärkten schade.
Durchbruch mit dem 3-Säulen-Prinzip
Diese Kräfte vereinigten sich 1961 in der privaten Studienkommission für die Probleme der Alters- und Hinterlassenversicherung. Diese Kommission, zu strikter Geheimhaltung verpflichtet, erhielt von der Vereinigung der Lebensversicherungsanstalten eine Million Franken. Damit begann der Kampf um die Einführung des 3-Säulen-Prinzips, mit dem die AHV ausgetrickst werden sollte.
Gleichzeitig entwickelte sich eine dem Kalten Krieg angepasste Terminologie. So erklärte beispielsweise 1963 Peter Binswanger, der Leiter der Studienkommission: «Die Frage des weiteren Ausbaus der AHV ist […] keine soziale Frage mehr, sondern eine politische und weltanschauliche Frage. Wer für einen weiteren Ausbau der AHV eintritt, fördert lediglich eine Entwicklung zum Etatismus und zum Kollektivismus hin.»
Mit diesen ideologischen Schlagworten konnte der Kampf gegen den Sozialstaat endlich wirksam in die Politik hineingetragen werden. 1972 kam es schliesslich zur entscheidenden Weichenstellung. Das gegen eine Initiative der PdA (Kommunisten) durchgesetzte 3-Säulen-Prinzip der Altersvorsorge – mit vagen Verprechungen auch den Sozialdemokraten schmackhaft gemacht – schuf die Basis für das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge von 1985. Das war der Sieg und entscheidende Durchbruch der vor allem von Finanzkreisen geförderten Rechten.
Verketzerung der Sozialpolitik
Diesen Vorstoss begleitend, setzte auch ein vehementer «weltanschaulicher» und politischer Kampf ein. Spektakulär war das 1979 vom Freisinn lancierte Schlagwort «Weniger Staat – mehr Freiheit». Erneut an die Öffentlichkeit gezerrt wurde auch der Altvater dieser Politik, der Ökonom Friedrich August von Hayek, der schon 1944 in seinem Buch «The Road of Serfdom» (Der Weg in die Knechtschaft) gepredigt hatte, dass jedwelche Sozialpolitik des Teufels sei. Wahr ist nur, erklärte Hayek am 6. Februar 1979 an der Universität Freiburg, «dass eine soziale Marktwirtschaft keine Marktwirtschaft, ein sozialer Rechtsstaat kein Rechtsstaat, ein soziales Gewissen kein Gewissen, soziale Gerechtigkeit keine Gerechtigkeit – und ich fürchte auch, soziale Demokratie keine Demokratie ist.»
Die Verketzerung der Sozialpolitik nahm ihren Fortgang, so dass die NZZ 1984 triumphierend schreiben konnte : «Hayek etwa widerfährt in seinen ‹alten Tagen› eine Aufwertung seiner Ordnungsvorstellungen, von der im schwülen Treibhausklima der sechziger Jahre, als der Glaube an das wirtschaftlich Machbare Triumphe feierte, als der Staat in der Maske des grossen Verführers umging und andere falsche Propheten ihr Unwesen trieben, wohl niemand zu träumen wagte.»
Das Weissbuch von 1991
Das Schlagwort «Weniger Staat…» wurde allerdings von Blochers SVP gestohlen und mit der zynisch hochgespielten Fremdenfrage gekoppelt. Blocher zählt übrigens auch zu den Hayek-Verehrern. So ging, unter der Fuchtel von Blocher – von Leuteneggers Fernseh-Arena eifrig ins Szene gesetzt – die Rechtswende in den 1980er-Jahren zügig voran. Peter Bichsel schrieb: «Man trägt wieder rechts, man darf es wieder sein und man kann es wieder. Die Zeiten sind vorbei, in denen jeder Liberale sich als Linksliberalen darstellte.» Und Professor Erich Gruner, grosser Kenner der politischen Geschichte der Schweiz, publizierte im Tages-Anzeiger-Magazin unter dem Titel «Die politische Rechtswende» eine luzide Analyse dieser zentralen Umbruchphase der schweizerischen Politik.
Das sogenannte Weissbuch von 1991, von den Grössen der schweizerischen Industrie und der Banken verfasst, gab der radikalen Rechtswende ihren programmatischen Rahmen. Gefordert wurden massive Steuersenkungen, die Privatisierung der öffentlichen Dienste und, als logische Folge dazu, ein Abbau des Sozialstaates. Im selben Jahr forderte der Vorort in seinem Wirtschaftsprogramm dieselben Massnahmen.
Freies Feld für Finanzmärkte
Heute spielt sich der zweite Akt der Rechtswende ab. Es geht keineswegs nur um die Sanierung der Altersvorsorge. Im Zentrum steht vielmehr eine radikale Einschränkung staatlicher Leistungen, um den geradezu überschwänglich gehuldigten Finanzmärkten freies Feld zu schaffen. Da diese Märkte in der globalisierten Welt der nationalen Kontrolle entzogen sind, geht es auch um eine entscheidende Schwächung der staatlichen Autorität – wobei bewusst in Kauf genommen wird, dass ein nicht unbedeutender Teil des Volkes in eine wirtschaftlich prekäre Lage fallen wird. Saniert wird heute nicht die Altersvorsorge – es geht vielmehr um das Wohlergehen der Finanz- und Bankenwelt.

Zur Lektüre empfohlen: Matthieu Leimgruber, Solidarity without the State. Business and the Shaping of the Swiss Welfare State, 1890-2000, Cambridge University Press, 2008.


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Die Zukunft der AHV und IV

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die AHV- und IV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen.

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4 Meinungen

  • am 6.10.2016 um 12:10 Uhr
    Permalink

    Guter Artikel, der die grösseren Zusammenhänge genau trifft. «Der Staat» wird heutzutage als Schreckgespenst gehandelt.
    Es gibt aber Hoffnung: mit der bald kommenden Transparenz-Initiative wird klar, welche Parteien von wem Geld beziehen – und welche Interessen die also tatsächlich vertreten (meistens nicht die des Volkes).
    Zusätzlich kommt 2017 oder 2018 die Vollgeld-Initiative vors Volk: Sogar unsere eigene Währung (90% davon) wird heutzutage nicht mehr von der Nationalbank hergestellt, sondern von -logischerweise profitorientierten- Banken. Diese stellen elektronisches Geld selber her und verteilen es wie es in ihren eigenen Interessen ist – sei es als Zustupf für «wirtschaftsfreundliche» Parteien, zum Immobilienkauf, zum Spekulieren oder für die Bevölkerung als Kredit.
    Dass dadurch nicht nur der Nationalbank -sprich, der Allgemeinheit- bis zu 10 Milliarden pro Jahr entgehen, sondern dass die Schuldenlast (durch die Geldherstellung durch Kredite=Schulden der Banken) nach immer neuen Sparprogrammen und Steuererhöhungen verlangt, ist noch viel zu wenig bekannt. Nebenbei löst die Vollgeld-Initiative auch Too Big To Fail, sodass auch Banken pleitegehen können – wie jedes andere Unternehmen auch. Und zwar OHNE die restliche Wirtschaft mitzureissen und Jobs zu vernichten.

    Insofern sind die nächsten paar Jahre entscheidend für die direkte Demokratie und diesen Abstimmungen: Sollen die Banken uns beherrschen oder wollen wir wieder Demokratie?

  • Portrait_Peter_Brotschi
    am 6.10.2016 um 12:43 Uhr
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    Guter Artikel, auch wenn ich mit Hans Ulrich Jost nicht immer einer Meinung war, vor allem bezogen auf Armeefragen nicht. Als kantonaler Politiker der bürgerlichen Mitte (CVP) habe ich die Entscheidungen der vergangenen Session mit Sorge verfolgt. Dass unsere Nachfolge-Generation zugunsten der Finanzwirtschaft massiv mehr in die zweite Säule einzahlen sollte, kann nicht die letzte Lösung sein. Zudem bin ich der Meinung, dass das Kapitaldeckungsverfahren ein Fehler war, weil es in den vergangenen 25 Jahren einer der heimlichen, aber stark mitbestimmenden Faktoren bei der Zersiedelung der Schweiz war, gegen die ich ankämpfe. Mit der jetzigen Revision gibt es wieder deutlich mehr Geld für die zweite Säule, das zu einem grossen Teil in den Immobilienmarkt fliessen und somit die Zersiedelung weiter fördern wird. Und diese zusätzlichen Finanzen sollen vor allem durch die Jungen geleistet werden. Nein, so bitte nicht!

  • am 6.10.2016 um 18:47 Uhr
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    Die sehr gut gezeigten historischen Zusammenhänge verdichten sich im beängstigend aggressiven Hayek-Zitat von 1979. Darauf fusst die ganze neoliberale Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Dazu passte schon das kurz zuvor vom Gewerbeverband (unter seinem Direktor und freisinnigen NR Otto Fischer) lancierte Referendum gegen die 9. AHV-Revision (Indexierung der Renten), das 1978 an einer Ja-Mehrheit von über 65% scheiterte. Die Rechte war immer gegen die AHV. Aber die Volksmehrheiten befürworteten alle AHV-Revisionen mit klaren Verbesserungen. Umgekehrt ging die 11. Revision 2004 mit einer 2/3-Mehrheit bachab, weil sie eine reine Abbauvorlage war. Wäre ‹AHVplus› – 10% mehr Rente im Sinne des noch immer nicht erfüllten ‹Existenzsicherungsauftrags› der Bundesverfassung Art. 112 – eine Gesetzesrevision von Bundesrat und Parlament gewesen, hätte sie höchstwahrscheinlich eine Mehrheit gefunden. Dafür spricht die 68jährige Erfolgsgeschichte der AHV. Sie geniesst mit ihrer sozialen und effizienten Umlagefinanzierung viel mehr politisches Vertrauen als die von liberalisierten Finanzmärkten abhängige 2. Säule. Die Lösung des Ständerats geht auch davon aus. Die von SVP, FDP und GLP im Nationalrat beschlossene Abbaupolitik dürfte aber kaum ein Referendum überstehen.

  • am 6.10.2016 um 18:59 Uhr
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    Es wird oft betont, das Alter für den Bezug der AHV sei seit der Einführung nicht verändert worden und entspreche nicht mehr der Realität. Die Wochenarbeitszeit ist das auch nicht und man spricht trotzdem nicht von Realitätsverlust.

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