Kommentar

Energieabgabe: Die Katze ist nur halb im Sack

Hanspeter Guggenbühl © bm

Hanspeter Guggenbühl /  Mit einer vagen Lenkungsabgabe will der Bundesrat konkrete Förderabgaben ersetzen. Seine Vorlage spottet rechtlich jeder Logik.

Wollt Ihr, dass der Bund irgend eine Lenkungsabgabe auf irgendwelchen Energieträgern erheben kann, sofern er das will? Das ist – leicht zugespitzt – die Frage, die der Bundesrat unter dem Titel «Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben» dem Parlament und Volk – nein, noch nicht stellt, sondern vorerst mal «zur Vernehmlassung unterbreitet». Mit dem gestern präsentierten «Entwurf» für einen neuen Verfassungsartikel 131a lässt der Bundesrat insbesondere offen, wie hoch die Abgabe sein soll, die er einführen «kann», ob sie Brennstoffe, Treibstoffe, Strom oder alle Energieträger zusammen erfasst, und wann die Abgabe eingeführt wird.

Die Regierung verkauft damit dem Volk die Katze im Sack. Das wäre legitim, wenn die Verfassung überall nur Allgemeines festlegte und alles Konkrete dem Gesetzgeber überliesse. Doch diese Theorie widerspricht längst der Praxis. Zudem hält sich der Bundesrat selbst nicht daran. Denn im zweiten Teil, in den Übergangsbestimmungen zum Artikel 131a, legt er präzis fest, wann die noch vage neue Lenkungsabgabe die bestehenden Förderabgaben für Gebäudesanierungen und Ökostrom ersetzen soll.

Rechtlich ist die Vorlage also unlogisch. Politisch lässt sich das erklären: Die bundesrätliche Katze streckt ihre Pfoten aus dem Sack. Damit kratzt sie Grüne und Linke, welche die Energiewende mittels Förder- plus Lenkungsabgaben vorantreiben wollen – und gestern entsprechend empört reagierten. Gleichzeitig streichelt sie mit ihren Pfoten bürgerliche Parlamentsmitglieder, die sowohl Förder- als auch griffige Lenkungsabgaben bekämpfen. Dieses Doppelspiel ist politisch zweischneidig. Es kann die Akzeptanz für die Lenkungsabgabe erhöhen, aber auch eine unheilige Allianz dagegen schmieden. Die zweite Wirkung ist leider wahrscheinlicher.


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Eine Meinung zu

  • am 16.03.2015 um 13:40 Uhr
    Permalink

    … da war die Energie- statt Mehrwertsteuer halt doch besser, aber diese habt ihr ohne vertieftes Studium ja verteufelt.

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