Sperberauge

NZZ a.S.: Eine Lektion für «SRF Börse»

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

Urs P. Gasche /  Börsentipps von «Experten» sind für die NZZ am Sonntag ein «Mythos». Man fahre besser, solche Tipps nicht zu befolgen.

«Wer für die nächsten 12 Monate gute Anlageentscheide treffen will, sollte sich darüber informieren, was die Profis raten – und dann das Gegenteil tun.»
Das schrieb Wirtschaftsredaktor Markus Städeli in der NZZ am Sonntag vom 17. Juli 2016. Das Gegenteil zu tun, biete «die beste Gewähr, an der Börse richtig zu liegen».
Die werktägliche Sendung «SRF Börse» vor der Tagesschau um 19.30 Uhr lässt regelmässig «Chefökonomen» und «Experten» von Banken das Börsengeschehen kommentieren. Eine «bessere Konsumentenstimmung» [steigende Konsumausgaben] oder eine «sinkende Arbeitslosenquote» in den USA beispielsweise stellt die Börsensendung als positive Signale für die Börsenkurse oder als Grund für gestiegene Börsenkurse hin.
Doch in der Regel sei das Gegenteil der Fall, wie die Vergangenheit zeige: Je besser die Konsumentenstimmung in der Schweiz sei, desto schlechter seien die Aussichten an der Schweizer Börse im darauffolgenden Jahr. Und wenn in den USA die Arbeitslosenquote steige, sei das meist gut für die Entwicklung der Aktienmärkte in den kommenden Monaten.
Die NZZ am Sonntag stützt sich u.a. auf den Schweizer Vermögensverwalter «Parsumo Capital», einen Spezialisten für quantitative Analysen.
Als einfache Faustregel empfiehlt NZZ-Redaktor Markus Städeli: Aktien mit Kursgewinnen solle man periodisch reduzieren und mit Wertpapieren ersetzen, die durch Verluste aufgefallen sind.
Denn es sei nicht einfach, gezielt antizyklisch zu handeln: Man habe häufig nicht «den Mut dazu, Aktien zu kaufen, wenn die Kanonen donnern, und Dividendenpapiere abzustossen, wenn selbst die Coiffeuse und der Taxifahrer von der Börse schwärmen».


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Die Infosperber-Redaktion hatte eine Konzessionsbeschwerde gegen die Sendung «SRF Börse» eingereicht. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI hat sie abgelehnt.

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