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Heliskiing im BLN-Gebiet: Laut Bundesbehörden im nationalen Interesse © mountain wilderness

Der BLN-Schutz ist löchrig wie ein Sieb

Kurt Marti /  Die Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) werden mangelhaft geschützt. Die Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) warnt.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verlangt eine «ungeschmälerte Erhaltung» der 162 BLN-Gebiete, die rund einen Fünftel der Landesfläche der Schweiz ausmachen. Die Relativierung des schönen Grundsatzes folgt bereits im Nebensatz: «…jedenfalls aber unter Einbezug von Wiederherstellungs- oder angemessenen Ersatzmassnahmen die grösstmögliche Schonung». Von «ungeschmälerter Erhaltung» also keine Spur, insbesondere bei Bundesaufgaben darf davon abgewichen werden, wenn dem BLN-Schutz «bestimmte gleich- oder höherwertige Interessen von ebenfalls nationaler Bedeutung entgegenstehen».

Interessenabwägung bei «schweren Beeinträchtigungen»

Bei Projekten des Bundes beziehungsweise bei Projekten, die der Bund bewilligt, stützen die Behörden ihre Entscheide auf die Gutachten der Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK), welche grundsätzlich zwischen leichten und schweren Beeinträchtigungen der BLN-Gebiete unterscheidet. Im letzten Jahr hat die ENHK insgesamt 77 Bauvorhaben in BLN-Gebieten beurteilt. Beispielsweise zum Neubau des Kraftwerks Botchen in Brienz, zum Kleinwasserkraftwerk Breithorn-Fafleralp im Lötschental, zum Umbau des Lifts auf das Klein Matterhorn oder zum Ersatz des Brückenweges durch einen Steg beim Rheinfall. Die Hälfte aller Vorhaben, die die Kommission im Jahr 2013 begutachtet hat, sind leichte Beeinträchtigungen, die mit Auflagen bewilligt werden können. Weitere zehn Prozent bewirken laut ENHK keine beziehungsweise ein leichte Beeinträchtigung oder gar eine Verbesserung.

40 Prozent der Bauvorhaben hingegen bedeuten eine «schwere Beeinträchtigung», wovon rund die Hälfte mit Auflagen bewilligt werden kann. Schwere Beeinträchtigungen, die das Gebot der ungeschmälerten Erhaltung auch mit Projektoptimierungen und der grösstmöglichen Schonung nicht erfüllen, machen rund einen Fünftel der begutachteten Vorhaben aus. Sie können nur dann bewilligt werden, wenn sie laut ENHK «ein mindestens gleichwertiges Interesse von nationaler Bedeutung darstellen und das Interesse am Eingriff das Interesse an der ungeschmälerten Erhaltung der Landschaft von nationaler Bedeutung überwiegt».

Bundesbehörden unter Druck der Tourismuslobby

In letzter Zeit hat die ENHK beispielsweise klar gegen das Hahnenseebahn-Projekt im BLN-Gebiet «Oberengadiner Seenlandschaft und Berninagruppe» bei St. Moritz Stellung genommen und auch gegen den Heli-Landeplatz im BLN-Gebiet «Dent Blanche – Matterhorn – Monte Rosa» oberhalb von Zermatt. In beiden Fällen sprach die Natur- und Heimatschutzkommission von «schwerwiegenden Eingriffen» und verneinte ein nationales Interesse. Auf der Grundlage dieser Gutachten kamen jedoch die Bundesbehörden zu unterschiedlichen Entscheiden: Im letzten April sprach sich der Bund gegen eine Richtplan-Anpassung für das Hahnenseebahn-Projekt aus, obwohl der Kanton Graubünden und auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) mächtig Dampf für das Projekt gemacht hatten. Ganz anders beim Heli-Landeplatz «Monte Rosa» in Zermatt. Dort setzten sich die Interessenvertreter der Heli-Lobby, der Gemeinde Zermatt und des Kantons Wallis durch. Der Bund sah im Heliskiing ein nationales Interesse und stützte sich dabei auf ein lupenreines Interessen-Gutachten der Fluglobby.

Nationalrat schlug bereits 2003 Alarm

Bereits im Jahr 2003 schlug die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates auf der Grundlage eines Berichtes der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) Alarm: Der gesetzliche Schutz gemäss NHG sei «bisher insgesamt nicht erreicht» worden und «das prozentuale Wachstum der Siedlungsflächen zwischen 1979/85 – 1992/97 innerhalb der BLN-Objekte annähernd so gross ist wie ausserhalb». Beispielsweise die Gebäudefläche nahm ausserhalb der BLN-Gebiete um 16,5% und innerhalb nur minim weniger um 15,5% zu, die Verkehrsfläche um 9,7% beziehungsweise 8,6%. Das Industrieareal wuchs mit 37,5% innerhalb der BLN-Gebiete sogar stärker als ausserhalb.

Laut GPK-Bericht beruht «die grösste Inkohärenz des BLN-Programms» darauf, dass «das BLN auf der Ebene kantonaler und kommunaler Aufgabenerfüllung eine unklare Verbindlichkeit aufweist, obwohl auf dieser Ebene die meisten Eingriffe erfolgen.» Bei den lokalen Behörden werde das BLN «als eine vom Bund unkoordiniert auferlegte Massnahme empfunden». Zudem seien die lokalen Entscheidbehörden mit der «anspruchsvollen Interessenabwägung mitunter überfordert». Geringfügige Eingriffe seien zulässig, ohne dass ein nationales Interesse bestehe. Das berge die Gefahr, dass die Summe zahlreicher Eingriffe in ein BLN-Objekt im Endeffekt «zu einer beträchtlichen Veränderung des Objekts» führe.

Warnung der Natur- und Heimatschutzkommission

Diese Einschätzung der GPK hat die ENHK in ihrem Jahresbericht 2013 erneut bekräftigt. Darin warnt die Natur- und Heimatschutzkommission vor «der schleichenden Entwertung von Landschaften und Ortsbildern durch die Realisierung verschiedener kleiner Eingriffe». Deren Gesamtwirkung werde «oft erst (zu) spät erkannt», obwohl sie «erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzobjekte» hätten. Seit Jahrzehnten ist der BLN-Schutz löchrig wie ein Sieb.

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Dieser Artikel ist erstmals im Pro Natura Magazin/Oktober 2014 erschienen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Kurt Marti war früher Beirat (bis Januar 2012), Geschäftsleiter (bis 1996) und Redaktor (bis 2003) der Schweizerischen Energie-Stiftung SES

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3 Meinungen

  • am 29.10.2014 um 15:30 Uhr
    Permalink

    Der Druck auf die Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN) kann vermindert werden, Wenn die ECOPOP-Initiative angenommen wird.

    Markus Zimmermann-Scheifele

  • am 3.11.2014 um 16:27 Uhr
    Permalink

    Ihre Meinung zu ECOPOP ist Ihnen unbenommen. Sie sollten aber bei der Sache bleiben. Was hat die touristische Hahnenseebahn mit Immigration zu tun? Ich glaube nicht, dass das ein viel benutzter Weg zur Arbeit wird. Sind es die einwandernden Arbeitskräfte, die das Heliskiing-Angebot nutzen? Wohl eher die vermögenden Touristen.

  • am 3.11.2014 um 18:39 Uhr
    Permalink

    Ja Herr Schmid, da muss ich Ihnen Recht geben.
    Ich hätte schreiben sollen, dass sich meine Meinung nur auf die zwei letzten Abschnitte bezieht. Die Horwer Halbinsel ist ein BLN Gebiet. Bei jedem neuen Zonenplan werden nach Salamitaktik immer wieder kleine Gebiete eingezont. obwohl sich die Naturschutzorganisation Pro-Halbinsel-Horw dagegen wehrt.

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