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IV-Chef Stefan Ritler über Gefälligkeitsgutachten für die Invalidenversicherung © zvg

IV-Gutachen: IV-Chef räumt Fehler ein

Dominique Strebel /  Das Bundesgericht hat die IV zu Reformen gezwungen. Die IV «braucht vielleicht etwas Druck von aussen», meint Chef Stefan Ritler.

Red. Medizinische Abklärungsstellen («Medas») machen mit der Invalidenversicherung IV gute Geschäfte, hängen jedoch häufig von IV-Aufträgen ab und formulieren deshalb ihre Gutachten gerne im Sinne der IV. Im Kassensturz hatte Kurt Pfändler, der als Anwalt schon viele IV-Versicherte verteten hat, erklärt: «Ein Medas-Gutachter wird seinen Bericht im vorauseilenden Gehorsam verfassen. Dieses System bietet keine Gewähr für eine faire Beurteilung.» In einem Entscheid von 2011 hat das Bundesgericht die Praxis der IV schwer gerügt.

Die Zahl der Medas-Gutachten verdreifachte sich von 1355 im Jahr 1997 auf aktuell rund 4200. Im Gutachter-Business werden derzeit jährlich 163,5 Millionen Franken verdient. Ein Medas-Gutachter bringt es auf 600’000 Franken steuerbares Einkommen.
Die IV sei von der Entwicklung im Gutachterwesen überrascht worden, meint IV-Chef Stefan Ritler in einem Interview mit dem Beobachter.
Im Juli 2011 hatte das Bundesgericht kritisiert, dass das Bundesamt für Sozialversicherung die Medas-Begutachtungen völllig dem Markt überlassen habe. »Diese Zurückhaltung ist nur schwerlich vereinbar mit der Aufsicht des Bundes, wahrgenommen durch das Bundesamt”. Das Gericht erinnerte daran, dass »im Verfahren um Sozialversicherungsleistungen ein relativ hohes Mass an Ungleichheit der Beteiligten (zugunsten der Verwaltung)” bestehe.

Es stellte zudem fest, dass die Medas »tatsächlich von der Invalidenversicherung wirtschaftlich abhängig” sind und Gutachteninstitute als profitorientierte Kapitalgesellschaften problematisch sind: »Die Gewinnorientierung in Verbindung mit einer allfälligen Erwartung der Auftraggeberin kann mit anderen Worten eine gutachterliche Aufgabenerfüllung begünstigen, die nicht mehr ausschliesslich dem gesetzlichen Auftrag verpflichtet wäre.”

Zu diesem grossen Wink mit dem höchstrichterlichen Zaunpfahl meint IV-Chef Ritler: »Es kann sein, dass wir hier in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit zu wenig aktiv vorgingen.” Er spricht von einem Rollen- und Kulturwandel der IV, der seine Zeit brauche und verspricht Besserung: »In Zukunft ist es nicht mehr möglich, dass ein Experte nach einem Interview von lediglich einer Viertelstunde ein Gutachten verfasst, wie das heute zum Teil kritisiert wird.”

Genau das ist Lucrezia Einaudi (Name geändert) passiert. Die Italienerin, die kaum Deutsch spricht, sei ohne Dolmetscher im Medizinischen Zentrum Römerhof begutachtet worden – von Gutachter H. M., der selbst kein Wort italienisch spreche, meint Einaudis Rechtsanwältin Evalotta Samuelsson. Nach nur einer Viertelstunde »Gespräch” habe M. ein Gutachten verfasst, in dem er auch Sprach- und Rechnungstests aufführe, die er gar nicht gemacht haben könne. Samuelsson hat gegen M. eine Aufsichtsbeschwerde beim Zürcher Kantonsarzt eingereicht.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Der Jurist und Journalist Dominique Strebel beobachtet, wie Polizistinnen, Staatsanwälte, Gutachterinnen, Rechtsanwälte und Richterinnen das Recht anwenden.

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Eine Meinung zu

  • am 12.07.2012 um 19:43 Uhr
    Permalink

    Genau das Gleiche wie bei der IV geschieht auch bei Versicherungen. Da wird man z.B. von einer Taggeldversicherung zu einem «Vertrauensarzt» der Versicherung aufgeboten, der mit dem Patienten ein freundliches ärztliches Gespräch führt. Danach kann es sein, dass plötzlich weitere Zahlungen der Versicherung ausbleiben. Erst auf Nachfrage erhält man den Bescheid, dass gemäss dem Gutachten des «Vertrauensarztes» die Arbeitsunfähigkeit nicht mehr bestehe.

    Ein solcher Arzt geniesst vermutlich das Vertrauen der Versicherung, die ihn ja auch bezahlt, aber wohl kaum jenes der begutachteten PatientInnen. Nur, was können sie hier tun?

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