Heirat_DJHochzeit

Warum ändern sich nach der Hochzeit die Besteuerung für Einkommen und Vermögen? © DJ Hochzeit/Flickr

Deregulieren Ja: Zivilstandsunabhängige Steuern

Urs P. Gasche /  Steuern nach Zivilstand zu unterscheiden, führt zu unnötiger Bürokratie und zu ständigen Auseinandersetzungen über Regulierungen.

Der Staat soll sich so wenig wie möglich ins Privatleben der Bürgerinnen und Bürger einmischen. Erst wenn das Privatleben Folgen für unbeteiligte Dritte hat, sind Regeln gefragt.
Zum Beispiel hat sich der Staat um das Wohl von Kindern zu kümmern.
Dem Staat kann es aber egal sein, ob zwei Personen zivilrechtlich verheiratet sind oder nicht. Die Art des Zusammenlebens gehört zu den individuellen Grundfreiheiten.
Trotzdem setzen sich von den politischen Parteien lediglich die FDP, BDP, GLP, Grüne und die SP mehrheitlich für eine zivilstandsunabhängige Besteuerung ein. Bisher allerdings vor allem mit Worten statt mit Taten.
Bis heute hat sich der Bundesrat einer Individualbesteuerung mit Erfolg widersetzt. Mit folgenden Argumenten:

  • «Beträchtlicher administrativer Mehraufwand» – betrifft allerdings nur die Zeit des Systemwechsels. Nachher würde der Aufwand merklich geringer.
  • «Gleichzeitig mit dem Bund müssten alle Kantone umstellen» – sofern alle grossen «Deregulierungs»-Parteien wirklich deregulieren wollten und dafür wären, stünde den kantonalen Umstellungen nichts im Weg.
  • «Eine Umstellung führt zu Mindereinnahmen» – wie andere Reformen könnte auch diese ertragsneutral ausgestaltet werden.

So kann der Streit über die «Heiratsstrafe» oder die «Konkubinatsstrafe» und den «Heiratsbonus» munter weiter gehen. Der Streit führt zu zahlreichen neuen Gesetzen oder Verordnungen, welche die eine oder andere Seite begünstigen soll.
Im 2013 versprach der Bundesrat zum Beispiel, die «Benachteiligung der Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen möglichst rasch zu beseitigen».
Unterdessen ist statistisch erwiesen, dass tatsächlich viele Konkubinatspaare bei den kantonalen Steuern benachteiligt sind. Ledige Paare zahlen häufig mehr Steuern als verheiratete Paare mit dem gleichen Einkommen. Das zeigte erneut ein Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements.
Verheiratete Paare kommen laut Finanzdepartement vor allem in den Kantonen AI, SG, TG, BL, FR und GE besser weg, weil Ehepartner dort ihr gemeinsames Einkommen durch zwei teilen können (sogenanntes Vollsplitting). Das ergibt für beide einen viel tieferen Steuersatz. Ein staatlicher finanzieller Anreiz also zum Heiraten.
Je nach Höhe der Einkommen und deren Verteilung auf die beiden zusammen lebenden Personen, fahren zuweilen auch Konkubinatspartner besser. Um solche Ungleichheiten auszugleichen, bräuchte es einen Stapel von Regulierungen.
Sozialversicherungen begünstigen Verheiratete
Kommt dazu, dass bei den Sozialversicherungen Konkubinatspaare die Verheirateten mit rund 800 Millionen Franken pro Jahr. subventionieren. Das ergab ein Bericht des Bundesrats von Ende März 2015. Schon Ende 2013 war das Bundesgericht in einem Urteil* zum Schluss gekommen, dass Konkubinatspaare trotz der geltenden AHV-Regelung (nur 1,5 Renten für Verheiratete. Red.) bei den Sozialversicherungen gegenüber Verheirateten finanziell insgesamt benachteiligt werden.
Auch bei den Sozialversicherungen könnte nur ein Stapel Regulierungen eine Gleichbehandlung von Konkubinats- und Ehepaaren herstellen. Deshalb sind auch die Leistungen der Sozialversicherungen zivilstandsunabhängig festzulegen. Eine Vereinfachung, die mehr Gerechtigkeit und Transparenz bringen, weniger Regulierung erfordern und das Privatleben privat lassen würde.

*Urteil 9C_383/2013 vom 6. Dezember 2013, veröffentlicht am 26. Dezember.

Siehe auch

Weiterführende Informationen


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Der Autor hat sich bisher nicht vom Staat verheiraten lassen.

Zum Infosperber-Dossier:

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Ehe, Partnerschaft, Konkubinat

Der Staat beeinflusst das private Zusammenleben mit Steuern, Erbrecht, Ansprüchen an Sozialversicherungen

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Finanzielle Folgen des Heiratens

Nur ganz reiche Doppelverdiener-Ehepaare fahren finanziell schlechter als erwerbstätige Konkubinatspaare.

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3 Meinungen

  • am 12.10.2015 um 12:16 Uhr
    Permalink

    Ja, es müsste doch möglich sein, ohne Hintergedanken für die eine oder andere Wohngemeinschaft, mit oder ohne staatliche Anerkennung endlich ein gerechtes System für Besteuerung und Sozialleistungen gefunden würde.
    Auch die Abzüge bei den Steuern könnten einfacher und grechter sein, eben wie es die BV vorschreibt.
    Einmal werden Wähler-Pfründe der CVP «verteidigt» ein ander mal jene der FDP oder SVP, oder einer lautstarken Randgruppe.
    Wo bleibt denn der viel gerühmte schweizerische Gemeinsinn?

  • am 13.10.2015 um 18:26 Uhr
    Permalink

    Von einem Splitting im Kt. Thurgau weiss ich nichts, doch die Rechnung ist schnell gemacht: wenn ich als Künstler im Monat 2000.- Fr. verdiene (dürfte doch ein Existenzminimum sein) und meine Frau, sagen wir, 4000.–Fr. Einkommen hat, zahle ich als Verheirateter – zusammengezählt und durch 2 – für 3000.- Fr. Steuern. Ich muss in diesem Fall auf soziale Beihilfe und für Begünstigung zur Krankenkasse-Prämie verzichten, auf die ich als Unverheirateter Anrecht hätte. Und das im sogenannten Sozialstaat Schweiz. Das ist so in einem Land, in dem die Gesetze von Reichen gemacht werden.

  • am 14.10.2015 um 16:15 Uhr
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    Um nur auf EINES der Pro-Argumente von Urs P. Gasche einzugehen: Er bestreitet den administrativen Mehraufwand durch die Individualbesteuerung. Fakt ist indes, dass alle Ehepaare in der Schweiz statt eine Steuererklärung nun zwei einreichen würden, die von der Steuerbehörde bearbeitet werden müssen. Kein Mehraufwand?
    Ich bin nicht gegen eine Änderung des unübersichtlichen Systems mit z.T. ungerechten Abzügen, aber eine Revision muss in Richtung einer radikalen Vereinfachung gehen. Auch wenn die Slowakei ihr Flat-Rate-System wieder abgeschafft hat, müssten Überlegungen neue Formen der Besteuerung miteinbeziehen und nicht das aktuell unbefriedigende System mit noch mehr Steuerdeklarationen aufblähen und den dazu notwendigen Apparat noch mehr verteuern.
    Und @ J. Schoop: Ihr Beispiel zeigt unfreiwillig auf das schönste, wie auch bei einer individuellen Besteuerung die Steuern «optimiert» werden können: Verdient ein Ehepartner 2’000 Franken, der andere aber (z.B. als Gymnasiallehrer) 12’000, so verfügen sie zusammen über ein Monatseinkommen von 14’000 Fr. – – und trotzdem soll ein Anrecht auf KK-Prämienverbilligung bestehen?

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