BassarAlAssad

Bashar al Assad (hier mit seiner Frau): «Alles Behauptungen, keine Beweise» © Screenshot WDR

Richter Velasco will es wissen

Johann Aeschlimann /  In Spanien kommt zum ersten Mal ein syrisches Kriegsverbrechen in die Mühlen der Justiz.

Relativieren ist Trumpf, der Fall Syrien ist Exhibit A. Es gibt kaum eine Kriegsnachricht, die – sobald von «westlichen Medien» im «Mainstream» verbreitet – nicht einer alternativen Gegendarstellung ausgesetzt würde. Die faktischen Kerne werden dabei leicht mit untergepflügt. Zum Beispiel der bisher von keiner Seite bestrittene Giftgastod Dutzender von Personen vor kurzem in Idlib: Im alternativen Werweisen über die Täterschaft regrediert er zur Fussnote.

Nicht bestritten sind ebenfalls die menschlichen Kriegskosten: Rund 400’000 Tote, die Hälfte der syrischen Bevölkerung vertrieben (ein Teil als Flüchtlinge im Ausland), hunderttausende vermisst, zehntausende gefangen. Man darf auf die Angaben der vom UNO-Menschenrechtsrat eingesetzten Independent International Commission of Inquiry on the Syrian Arab Republic abstellen. Ihr jüngster Bericht beleuchtet den Umgang mit Gefangenen und stellt «systematische und massive Gewalt» fest. Auf der Grundlage von über 600 Interviews und «beträchtlicher Dokumentation» werden allen Seiten Kriegsverbrechen vorgeworfen: Mord, Folter, Grausamkeit, Exekution ohne Gerichtsverfahren, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Regierung von Präsident Assad werden unter anderem auch «Ausrottung» sowie «Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt» zur Last gelegt.

Vor diesem Hintergrund sollten einige Markierungen des Spielfelds nachgezogen werden:

  1. Regierungen sind dazu da, ihre Bevölkerung zu schützen. Sie sind nicht dazu da, ihre Bevölkerung zu ermorden, zu foltern und zu vertreiben. Das ist nicht nur alter Menschenverstand, sondern neue geltende Norm in der internationalen Politik, zu deutsch «Schutzverantwortung» (responsibility to protect), nach dem Ende des Kalten Kriegs von der UNO aufgestellt und verteidigt. Neues Denken. Damit ist der viel bemühten «Souveränität» eine Schranke gesetzt. Regierungen dürfen sich nicht länger auf die «Souveränität» oder auf ihre kleine Schwester «Nichteinmischtung» berufen, wenn sie unwillig oder unfähig sind, ihre Bevölkerung vor Kriegs- und Massenverbrechen zu bewahren. Wird die Schutzverantwortung nicht mehr wahrgenommen, kann die internationale Gemeinschaft – verkörpert durch die UNO, mandatiert durch den UNO-Sicherheitsrat – intervenieren. Das ist selbstverständlich nicht unbestritten, sondern Gegenstand heftigen politischen Ringens. In der UNO sind die Staaten des einstigen «Westens» für die Hochhaltung und Durchsetzung der Schutzverantwortungs-Norm, während die Verlierer des Kalten Kriegs (Russland), die Kommunisten (China) und die autoritäreren Regimes des Südens sich sperrig zeigen. Merke: Die Schweiz ist Mitglied der UNO und trägt ihre Entscheide mit. Wer aufbegehrt, ist die nationale und extreme Rechte, meist unbedarft und unbeholfen, sekundiert von jener Linken, die sich im Widerstand gegen alles Amerikanische erschöpft und an älteren, national limitierten Denkmustern orientiert.
  2. Regierungen können bei Kriegs- und Massenverbrechen vor Gericht gezogen werden. Es gibt einen Internationalen Strafgerichtshof, der beim Versagen nationaler Justizen aktiv werden kann. Voraussetzung ist, dass ein Staat sich dem zugrundeliegenden Römer Statut angeschlossen hat (die Schweiz ist dabei), oder dass der UNO-Sicherheitsrat beschliesst, einen Fall an ihn zu überweisen. Gut zu wissen: Das Römer Statut und der Internationale Strafgerichtshof sind keine Erfindungen westlicher Geheimdienste. Interessant: Die Vereinigten Staaten, bis zur Trump-Administration unter den Fahnenträgern der Schutzverantwortung, haben sich dem ICC nicht angeschlossen. Auch Russland und China nicht.
  3. Die Verbrechen, um die es geht (Kriegsverbrechen, Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sind vergleichsweise gut kodifiziert. Wir wissen, welche Kategorien von Verbrechen nach welchen Massstäben definiert und geahndet werden können. Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle erfassen auch Kriegsverbrechen, die nicht von staatlichen Organen, sondern von «nichtstaatlichen Akteuren» – heute die Mehrzahl der Kriegführenden – verübt werden. Natürlich stehen Strafverfolung und Aburteilung der Täter auf einem anderen Blatt. Sie sind – Respekt vor der «Souveränität» – in erster Linie Sache der nationalen Gerichtsbarkeiten und in zweiter der neuen internationalen Instrumente. Es gibt nationale Rechtssysteme, welche auch Kriegsverbrechen aburteilen, die von Nichtbürgern in einem Drittstaat verübt werden. In der Schweiz ist das möglich. Für all das steht politischer Wille am Anfang. Wo er fehlt, bleiben Täter straflos. Dazu gibt es viele Beispiele, zwei davon heissen Mladic und Karadzic. Auch solche Straflosigkeit (impunity)ist ein politischer Zankapfel in den UNO-Auseinandersetzungen.

Wer klagt? Wer richtet?
Damit stellt sich die Frage der Rechenschaft und Zurechenbarkeit – «accountability» im UNO-Jargon. Wo sind Kläger und Richter? Über welche Taten? Gegen welche Täterschaft? Auf den Fall Syrien umgelegt heisst das: Wer sind die Täter, welche die Verbrechen «gegen die Menschlichkeit», die Folterungen, die Kriegsverbrechen verübt haben? Wo werden sie zur Rechenschaft gezogen? Wer urteilt ab? Und: Welche Taten werden den Gerichten zugeführt? Aufgrund welchen Beweismaterials?

Quellen aus Amerika
Zu solchen Fragen ist weder aus den alternativen Medien im Online-Universum noch aus ihren Quellen sehr viel Information zu gewinnen. Sie erschöpfen sich zuallermeist in Relativierung und Hinterfragung, gewürzt mit reichlich Relativismus: Das tut jeder, die andern tun es auch, so ist das Leben.
Die zielführenden Informationen – jene, welche die Verantwortlichkeiten und die Ahndung der Kriegsverbrechen näherbringen – stammen aus dem Westen, viele davon aus Amerika. Sie setzen sich deshalb dem Generalverdacht der Einseitigkeit und Propaganda aus. Das dürfte für eine soeben veröffentlichte, längere Aufstellung syrischer Kriegsverbrechen gelten, welche auch für diesen Text verwendet wird. Die Darstellung dort konzentriert sich auf das Assad-Regime. (Ein kleiner Abschnitt verweist darauf, dass auch die bewaffnete Opposition Kriegsverbrechen verübt, aber die Verschwörungstheoretiker werden darin – richtigerweise – eine formale journalistische Fingerübung erkennen und den Inhalt – überdrehterweise – pauschal als gelenkte Propaganda abtun).

Seis drum.

Mit Caesar vor Gericht in Spanien
Dass syrische Kriegsverbrecher vor dem Internationalen Strafgerichtshof landen, ist unwahrscheinlich. Syrien hat das Römer Statut nicht unterzeichnet, und die Überweisung von Fällen durch den UNO-Sicherheitsrat ist am Veto von Russland und China gescheitert. Dennoch gibt es Dokumentationen syrischer Kriegsverbrechen, welche die Grundlage für rechtliche Aktionen abgeben. Und es gibt nationale Gerichte, die solche Dokumente ernst nehmen.
Ein erster Fall liegt in Spanien vor. Dort hat die Organisation Guernica 37 eine Klage gegen neun hohe syrische Regierungsmitglieder wegen «Staatsterrorismus» eingereicht, darunter Vizepräsident Farouk Al-Sharaa. Gegenstand ist die Ermordung eines Lastwagenfahrers, dessen Name nicht genannt wird, um Familienangehörige in Syrien zu schützen. Er war 2013 bei einem Checkpoint der syrischen Regierung angehalten worden und danach verschwunden. Sein Bild tauchte in Fotos eines syrischen Polizeifotografen mit dem Codenamen Caesar auf, der das Land mitsamt über 50’000 Bildern von gefolterten und getöteten Häftlingen in syrischen Gefängnissen verlassen hatte. Seine Schwester, heute eine spanische Staatsangehörige, hat ihn auf solchen Fotos identifiziert und ist im spanischen Fall die Kronzeugin.
Im März erkannte Richter Eloy Velasco von der Audiencia Nacional die Klage an und wies gleichzeitig den Einspruch der spanischen Regierung ab, die auf Nichtzuständigkeit der spanischen Justiz plädierte. Mittlerweile hat die Schwester ausgesagt. Für Mai sind weitere Zeugen aufgeboten.

Weitere Fälle angekündigt
Die Caesar-Photos, deren Überbringer anonym in Frankreich leben soll, werden vom Assad-Regime ebenso wie die Aussagen von Zeugen als «Hörensagen» abgetan. «Sie können von jedermann Photos vorzeigen und behaupten, das sei Folter. Für keinen dieser Beweise gibt es Verifizierung, also ist es alles Behauptung ohne Beweise», sagte Präsident Assad in einem Interview mit «Foreign Affairs». Die Photos wurden unter anderem von der Organisation Human Rights Watch beschrieben. Stephen J. Rapp, ein amerikanischer Menschenrechtsanwalt und Botschafter für Kriegsverbrechen in der Obama-Adminsitration, erklärte der New York Times, die Caesar-Photos seien von der US-Bundespolizei FBI überprüft worden. Diese habe 6700 Opfer ausgemacht und 700 davon identifiziert. Einer der Identifizierten ist der Lastwagenfahrer, dessen Fall nun in Spanien gerichtsnotorisch ist. Das spanische Gericht wird zu prüfen haben, was «Behauptung»und was «Beweis» ist. Dass die syrische Regierung im Verfahren kooperiert, oder dass sie im Verurteilungsfall die Täter ausliefert, ist mit Sicherheit nicht zu erwarten. Rapp zufolge werden weitere Fälle in Frankreich, Grossbritannien und Deutschland vorbereitet.

Eine weitere Organisation, die syrische Kriegsverbrechen dokumentiert ist die Commission for International Justice and Accountability. Laut New York Times ist sie «von westlichen Regierungen finanziert» und wird ihr Domizil aus Angst vor den Häschern der Kriegsverbrecher nicht öffentlich gemacht. Ihr Direktor William Wiley sagte dem Blatt, die Gruppe habe 750’000 erbeutete» syrische Regierungsdokumente ausser Landes geschafft und daraus «acht detaillierte Fälle» gegen «hochrangige syrische Sicherheits- und Geheimdienstoffizielle» dokumentiert.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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10 Meinungen

  • am 18.04.2017 um 15:50 Uhr
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    Danke für diesen hervorragenden Klartext, der deutlich daran erinnert, dass missbräuchlich verstandener Souveränität verbrecherischer Despoten das humanitäre Völkerrecht entgegengehalten werden muss. Gut auch, wie der Artikel eingangs der verharmlosenden Relativiererei entgegentritt.

  • am 18.04.2017 um 15:51 Uhr
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    Hätte J. Aeschlimann mitten im Text «Orks» erwähnt, hätte ich mich nicht weniger gewundert, da er oben unvermittelt das VT-Frame (Verschwörungstheoretiker) in Klammern aus der Box springen lässt. Mich irritiert es. Wen er damit diffamieren will, bleibt sein Geheimnis. Vielleicht ja General Wesley Clark, der enthüllte, dass ihm bereits 1991 der damalige Pentagon-Staatssekretär Paul Wolfowitz während eines persönlichen Treffens mitgeteilt hatte, dass die USA Kriegspläne hegten, die «sowjetischen Klientelregime» in Syrien, Iran und dem Irak zu stürzen.
    JA verweist darauf, dass für die Anklage «die zielführenden Informationen aus dem Westen, viele davon aus Amerika» stammen.
    Sind das nicht die im Westen, die nach Cond. Rices Aussage von 2005 «kreatives Chaos in der Region, um den Plan von Präsident Bush für einen Neuen Mittleren Osten voranzubringen» verbreiten wollten, gemäss DIA-Dokument von 2013 dabei AlQaida im Irak (IS) unterstützen und christliche Dörfer überfallen und ihre Bewohner umbringen lassen, mit dem Ziel Assad zu stürzen. Die applaudieren, wenn gegen Völkerrecht verstossen und ein souveränes Land angegriffen wird? Vgl. im Leitartikel von http://www.zeit-fragen.ch/de/ausgaben/2017/nr-9-11-april-2017.html

    Berichtens- und unterstützenswert ist hingegen auch das Lawyers› Committee, das eine unabhängige Untersuchung der Verbrechen des 11. September anstrebt, vielleicht kann sich Guernica 37 noch da mit einbringen: https://lawyerscommitteefor9-11inquiry.org/

  • am 18.04.2017 um 16:14 Uhr
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    Seis drum. Ein «Verfahren» gegen Assad scheitert zwangsläufig an der – für diese Generation unwiderruflich – zerschossenen Glaubwürdigkeit des «Westens», d.h. dem hegemonial orientierten amerikanischen Establishment und seinen Claqueuren in Europa.

    Mehr fällt mir zu diesem, an und für sich ernstem, Thema nicht ein.

  • am 18.04.2017 um 18:49 Uhr
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    Korrigiere: Das DIA-Dokument ist vom Aug. 2012, wurde Mai 2015 durch den FOIA veröffentlicht: http://www.judicialwatch.org/wp-content/uploads/2015/05/Pg.-291-Pgs.-287-293-JW-v-DOD-and-State-14-812-DOD-Release-2015-04-10-final-version11.pdf
    Und immer noch erstaunlich, wie offen dort gesagt und eingeräumt wird, dass der Westen (US, GB, FR, DE usw.) die Salafisten, Muslimbruderschaft und AQI (IS) – die eigentlichen Schlächter in Syrien – unterstützt.
    Angesichts dieser Tatsache erscheint auch der Artikel von Johann Aeschlimann in einem anderen Licht, und mir bleibt die Frage: Wann werden die verantwortlichen europäischen Regierungen zur Rechenschaft gezogen?

  • am 18.04.2017 um 20:45 Uhr
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    Im Krieg stirbt als erstes die Wahrheit.
    Die Geschichtsschreibung wird vielleicht einmal annähernd Wahrheiten verbreiten.
    Das ist wieder einmal die eine Seite und der Stärkere hat gesprochen.

  • am 18.04.2017 um 23:09 Uhr
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    Wer richtet ūber jene, die Regime-Changes planen und unter Missachtung sāmtlicher Opfer durchführen? Die Geschichte? Aber auch die wird zum Teil nur von Propagandisten geschrieben.

  • am 19.04.2017 um 08:49 Uhr
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    Es hat nichts mit «Relativieren» zu tun, wenn man feststellt, dass es der westlichen Wertegemeinschaft schlicht an Legitimität fehlt, über Andere zu richten. Wer die Verursacher des monströsen Irakkrieges mit seinen hunderttausenden von Toten nicht zur Rechenschaft zieht, kann weder Ankläger noch Richter über vergleichsweise unwichtige Despoten wie Assad sein.

  • am 19.04.2017 um 11:30 Uhr
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    Mich stören unpassende Metaphern und die Abwertung, was von der Mainstream-Propaganda abweicht.
    Ein Richter „will es wissen“, im Unterton sind andere Motive – „Mühlen der Justiz“: ein Apparat ohne Augenmass.
    Als Prämisse gilt, Kriegsnachrichten verbreitet der „Mainstream“, ihnen folgt die „alternative Gegendarstellung“. Wo sind die Gräuel, die nur alternative Medien berichten, die verschweigt oder verdreht Mainstream. A. nennt „alternatives Werweisen“ – und was steht ihm gegenüber? – die sofortige Beschuldigung, ein seltsamer CIA-Bericht von Vermutungen, Scheinwissen um die Täterschaft in Idlib – ohne Untersuchung und Beweise. Seltsam der Link zu SPON, mit Bild eines Menschen ohne Schutzanzug, der Proben nimmt – was also auf keinen Fall Sarin ist, da dies über Haut und Augen sofort die Nervenbahnen angreift.
    „Menschliche Kriegskosten“? An diesen Worten ist alles falsch. Menschen als Kosten zu verrechnen? Krieg ist es offiziell auch nicht – er wird es dadurch, dass ausländische Mächte, die nicht um Beistand gerufen wurden, ein souveränes Land angreifen. Bellizisten sehen ein Kampfgebiet als „Arena“, daher passt auch „Markierungen des Spielfelds“, eine weitere verunglückte Metapher, denn das ist kein Spiel. Ich zweifele, ob es naiv ist, oder gewollt. Die Hinweise auf R2P, das angebliche Recht wegen Menschenrechten eine Land anzugreifen und zu zerbomben, von der NATO schon mehrfach vorexerziert, zeigt dies Aeschlimanns wahre Intention aus Schweizer Sicht?

  • am 19.04.2017 um 18:22 Uhr
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    1999 gehörte ich zu der winzigen Minderheit, die den völkerrechtswidrigen Nato-Angriff auf Serbien verurteilt hat und deshalb oft belächelt worden bin. Mir muss man die «Fehler des Westens» nicht dauernd neu in Erinnerung rufen, auch nicht jene im Irak. Aber die Antwort darauf ist, die kollektive Sicherheit zu stärken und die Verteidigung der Menschenrechte, garantiert durch die Weltgemeinschaft, vor allem durch die UNO, soweit ihre Institutionen funktionieren und nicht dauernd hintertrieben werden, garantiert aber auch durch die Genfer Konventionen. Der Artikel verweist einzig mit Nachdruck auf diese Mechanismen und kritisiert jene, die mit Verweis auf den «bösen Westen» die Souveränität von Despoten über all diese völkerrechtlichen Schutzmechanismen stellen. Es ist unerträglich zynisch, wie die negativen Reaktionen auf diesen sehr guten Text offenbar nur ihre «Wahrheit» kennen wollen und sich jeder Suche nach Wahrheit im UNO-Rahmen oder durch ein unabhängiges (hier spanisches) Gericht verweigern.

  • am 20.04.2017 um 07:39 Uhr
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    Krieg ist immer schrecklich, die Vorstellung eines «humanen» Krieges ist irrsinnig. Alle Seiten werden sich zu unmenschlichen Taten hinreissen lassen, und sei es «nur» als Reaktion auf selber Erlittenes.
    Leider implizieren unsere Mainstream-Medien dem Weltbürgertum den falschen Fokus. Man lässt uns darüber diskutieren, ob Assad nur Kriegsverbrechen begangen habe oder nicht, und lenkt so (absichtlich?) von der eigentlichen Ursache ab.
    Bewiesenermassen ist es die westliche «Wertegemeinschaft» unter Führung der USA, die den Krieg durch den angestrebten Regime-Change ausgelöst hat. Nachweislich unterstützen die USA Terroristen, viele von ihnen sind nicht mal Syrer oder Iraker, und zwar finanziell, waffentechnisch und mit Ausbildung in Sachen Terror.
    Ursache und Wirkung.
    Syrien war ein friedliches Land, wo die alle Religionsgemeinschaften nebeneinander koexistierten. Doch dann, wie von meinen Vorschreibern schon erwähnt, fasste die USA den Plan, einen Regime-Change durchzuführen (die Gründe dafür sind auch bekannt). Und wie immer, wenn die USA einen Regime-Change durchführen, ist der erste Schritt, die Propaganda-Trommeln zu benutzen. Plötzlich wird aus einem zuvor unbeachteten Staatchef ein Monster gemacht, es werden irgendwelche Ereignisse aufgebauscht oder frei erfunden, um die Weltgemeinschaft auf den Krieg einzustimmen.
    Zu oft hat dies funktioniert, aber an Syrien werden sich die USA die Zähne ausbeissen.
    Russland sei dank.

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