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Armenierinnen und Armenier werden aus der Osttürkei vertrieben © cc

Gerichtshof für Menschenrechte: «Kein Völkermord»

Red. /  Auf Ersuchen der Schweiz muss der Gerichtshof sein Urteil zur Massen-Vernichtung von Armeniern nochmals überprüfen.

upg. Zum Jahrestag der türkischen Vernichtung von über einer Million Armeniern im Jahr 1915 haben die Medien über die Frage «Völkermord ja oder nein» breit berichtet. Praktisch keine Fernsehsendung und keine Zeitung informierte darüber, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR am 12. Dezember 2013 entschied:
«Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Dieser Entscheid gegen die Verurteilung des Völkermord-Leugners Doğu Perinçek in der Schweiz ist noch nicht rechtskräftig, weil die Schweizer Regierung die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht hat. Ein letztinstanzlicher Entscheid des EGMR steht noch aus.
Aus aktuellem Anlass im Folgenden nochmals die Sicht des türkisch-deutschen Professors Hakki Keskin, welche Infosperber am 23. Januar 2015 veröffentlicht hatte.

Seit über hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert
Hakki Keskin. Über die Bewertung der Ereignisse von 1915, also über die Zwangsumsiedlung von Armeniern aus Ost- und Zentralanatolien nach Syrien – damals Teil des Osmanischen Reiches – wird seit rund hundert Jahren kontrovers geforscht und diskutiert.
«Völkermord» oder «Genozid» bezeichnet laut Uno-Konvention von 1948 die spezielle Absicht, auf direkte oder indirekte Weise «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören».

Ergebnislose Ermittlung der Besatzungsmächte
Unmittelbar nach dem ersten Weltkrieg hatten die Besatzungsmächte Grossbritannien und Frankreich vom 3. Januar 1919 bis 10. August 1921 im Osmanischen Reich Ermittlungen durchgeführt, um den Prozess gegen angebliche Täter wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern gegen Armenier» aufnehmen zu können. 147 politisch Verantwortliche und führende Offiziere des Osmanischen Reiches wurden von England nach Malta deportiert.
Insbesondere England als Besatzungsmacht war im Besitz aller Dokumente, Beschlüsse und Schriftwechseln über die Massnahmen an Zwangsumsiedlung von Armeniern im Osmanischen. 32 Monate lang haben der Königliche Staatsanwalt in enger Zusammenarbeit mit dem englischen Aussen- und Verteidigungsministerium, dem hohen Kommissar und der Botschaft Englands in Istanbul, sogar unter Mitwirkung und Einschaltung des Parlaments Grossbritanniens, den Prozesses gegen die Inhaftierten in Malta vorbereitet.
Freispruch in Malta
Im Juli 1921 kam der Königliche Staatsanwalt Grossbritanniens zu folgendem Ergebnis: «Das Beweismaterial und die Informationen, die wir in der Hand haben, legen keine Beweise vor, um die Beschuldigten nach einem Zivilgerichts-Prozess zu verurteilen und zu bestrafen.»*
Der mit grossem Elan und Aufwand an Hand sämtlicher damaliger Unterlagen des Osmanischen Reiches, Grossbritanniens, Frankreichs und der USA gegen die inhaftierten «Verantwortlichen» wegen «schlechter Behandlung von Kriegsgefangenen und Massakern an Armeniern» geführte Malta-Prozess endete nach 29 Monaten mit Freispruch. Am 31. Oktober 1921 wurden die Inhaftierten in die Türkei zurückgebracht.
Grossbritannien lehnte neutrales Gericht ab
Noch vor dem Malta-Prozess hatte die Führung des Osmanischen Reiches bei den Ländern Dänemark, Schweiz, Schweden, Holland und Spanien, die am Ersten Weltkrieg nicht beteiligt waren und daher als neutral galten, um die Gründung eines Gerichts gebeten, um die Vorwürfe des Vergehens gegen Armenier zu untersuchen. Doch die Besatzungsmacht Grossbritannien hat diesen Vorschlag abgelehnt.
Vorschlag einer paritätisch besetzten Historikerkommission
2001, als ich mich mit dem höchst kontroversen Thema um die Ereignisse von 1915 beschäftigte, hatte ich die Idee, dass eine paritätisch besetzte, gemeinsame Historiker-Kommission eine möglichst objektive Klärung dieser Frage ermöglichen könnte. In dieser Kommission sollten türkische, armenische und international anerkannte Historiker zusammenarbeiten und die Archivmaterialien in den dafür in Frage kommenden Ländern analysieren. Damit könnten die Beziehungen zwischen den Nachbarstaaten Armenien und der Türkei möglicherweise normalisiert werden.
Mir ging es damals und geht es auch heute um die Findung der Wahrheit. Diesen Vorschlag habe ich dem damaligen Staatspräsidenten der Türkei Necdet Sezer bei seinem Besuch 2001 in Stuttgart eingereicht.
Brief Erdoğans blieb unbeantwortet
Neunzig Jahre nach den Ereignissen von 1915 unterbreitete der Ministerpräsident der Türkei, Erdoğan, zu dessen Kritikern ich gehöre, am 10. April 2005 dem Staatspräsidenten der armenischen Republik, Robert Kotscharjan, per Brief den Vorschlag, eine gemeinsam besetzte Historiker-Kommission zu bilden, um an Hand von sämtlichen Archivmaterialen die Ereignisse von 1915 zu analysieren und das Ergebnis der Weltöffentlichkeit vorzulegen. Dieses Ergebnis sollte dann für beide Seiten bindend sein. Auf diesen Brief hat Armenien nicht reagiert.
Laut EGMR fehlen die Rechtsgrundlagen
In der Schweiz hatte das Bundesgericht Doğu Perinçek verurteilt, weil er die Meinung vertrat: «Die Behauptung vom Genozid an Armeniern ist eine imperialistische Lüge.» Gegen diese Entscheidung hat Perinçek bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR geklagt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Dezember 2013 unter anderem: «Für eine zweifelsfreie Qualifizierung als Völkermord fehlen dem EGMR die klaren internationalen Rechtsgrundlagen, wie es sie im Falle des Holocaust gibt.»
Die Schweizer Regierung akzeptiert diese Rüge nicht und hat die Grosse Kammer des EGMR am 11. März 2014 um eine Neubeurteilung des Falles ersucht. Diese hat am 03. Juni 2014 entschieden, dass sie den Fall Perinçek behandeln wird. Die erste Anhörung vor Gericht in Strassburg fand statt, aber das letztinstanzliche Urteil steht noch aus.
Zweifacher Entzug der Staatsbürgerschaft
Seit den 1968er Jahren, seit meinem aktiv politischen Leben in Deutschland also, habe ich mich konsequent daran gehalten, stets für Wahrheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, ohne Rücksicht auf persönliche Folgen. Wegen meiner Kritiken an den Zuständen in der Türkei 1968-1970 als Vorsitzender der Türkischen Studentenföderation in Deutschland wurde mir 1970 die türkische Staatsangehörigkeit aberkannt, die ich erst nach einem Prozess beim Verwaltungsgericht in Ankara zurückerhielt. Nach dem Eingreifen des Militärs 1971 wurde ich erneut ausgebürgert und erhielt nach einem erneuten Prozess die türkische Staatsbürgerschaft zurück.
Nach Schriftsteller Nazim Hikmet war ich die zweite Person, der die Staatsbürgerschaft entzogen wurde, und daher fand dieser Fall in der türkischen Öffentlichkeit breites Echo.
In den Jahren 1980-2010 habe ich mich als Hochschullehrer, als Vorsitzender der Türkischen Gemeinde in Hamburg und als Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland, als Abgeordneter der Bürgerschaft in Hamburg und des Bundestages mit unzähligen Vorträgen, Interviews und Publikationen konsequent für die gleichen Rechte der Immigrantinnen und Immigranten, aber auch für alle sozial Benachteiligten Deutschlands eingesetzt.
Wie aus meinen dutzenden Veröffentlichungen in der türkischen Zeitung Cumhuriyet in den letzten Jahren hervorgeht, setze ich mich mit aller Kraft für einen demokratischen, laizistischen und sozialen Rechtsstaat, sowie für Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei ein. Diese Bemerkungen über meine Biographie mache ich deshalb, weil auch mir von armenischen Lobbyisten der Vorwurf eines «türkischen Nationalisten» nicht erspart wurde.
Massaker der Armenier
In unzähligen Publikationen von seriösen Historikern, die zum Teil in meiner Bibliothek vorhanden sind, werden die Entstehungsründe und Geschehnisse vor 1915 und danach detailliert erläutert. Sie belegen, wie die aufständischen und sich des Terrors und der Gewalt bedienenden Armenier vor und inmitten des Ersten Weltkrieges, ermutigt und unterstützt vom zaristischen Russland – ja gemeinsam mit der russischen Armee – gegen das eigene Land in der Osttürkei kämpften.
Als die russische Armee die heutige Osttürkei gegen Ende 1914 besetzte, übten Anhänger der armenischen Daschnak Partei gegen die türkische und kurdische Bevölkerung in der Osttürkei Massaker aus. Laut Schätzungen sind Hunderttausende dabei getötet worden. Dutzende Archivmaterialien, selbst Berichte von russischen Generälen und Verantwortlichen, belegen eindeutig diese Massaker.
Hunderttausende wurden Opfer der Zwangsumsiedlung
Erst nach diesen Ereignissen in der Osttürkei wurde vom Osmanischen Staat, übrigens auch auf Empfehlung der in der osmanischen Armee einflussreichen deutschen Generäle, am 27. Mai 1915 über die Zwangsumsiedlung der Armenier entschieden. Ohne Zweifel kamen dabei bei meist fehlenden Transportmöglichkeiten auf diesem langen Weg und unter den damaligen höchst ärmlichen Zuständen hunderttausende Armenier ums Leben.

Es gab hierbei auch viele Racheakte und Raubüberfälle gegen die armenische Bevölkerung. Es ist mit Entschiedenheit zu kritisieren, dass auch die in der Osttürkei völlig unbeteiligte armenische Bevölkerung von dieser Deportation und vom unermesslichen Leid betroffen war.
Armenier in der Westtürkei blieben unbehelligt
Von dieser Zwangsumsiedlung war die armenische Bevölkerung in den Westteilen des Landes, beispielsweise in Istanbul, Izmir, Bursa nicht betroffen. Dies ist ein Indiz dafür, dass keine generelle Deportation der armenischen Bevölkerung geplant war und stattfand.
Ich persönlich bedaure aufrichtig, dass hunderttausende Armenier, aber auch Türken und Kurden bei diesen höchst dramatischen und traurigen Ereignissen ums Leben kamen. Es ist falsch, wenn bei dieser Auseinandersetzung lediglich von getöteten Armeniern die Rede ist und die nahezu gleiche Zahl getöteter Türken ausgeklammert wird.
Die Armenier und Türken lebten nahezu tausend Jahre in friedlicher Nachbarschaft zusammen. Die Armenier waren auf allen beruflichen Ebenen der osmanischen Gesellschaft, aber auch als Botschafter und Minister in vielen führenden Positionen des Staates präsent.
Der erste Ministerpräsident Armeniens Howhannes Katschasnuni fasst diese höchst traurige Geschichte des Osmanischen Reiches im folgenden Satz zusammen. «Wir wurden getötet und wir haben getötet. Wir sind vom Traum für Grossarmenien verblendet gewesen.»**
Armenische Exponenten wollen keine sachliche Diskussion
Die vielseitig und mit massiven Geldern unterstützten aktiven armenischen Lobbyisten dürfen Menschen mit anderer Meinung zu diesem Thema nicht als «Genozid-Leugner» diskreditieren oder gar mundtot machen. Nachweislich durch Verfälschung von Fakten, ja sogar von Gemälden, versuchen sie, ihre Position der Weltöffentlichkeit als einzig richtige aufzuoktroyieren. Mit dem Vermeiden einer Diskussion über dieses Thema wollen sie verhindern, dass Veranstaltungen mit sachkundigen und zu diesem Thema an Hand von Archivunterlagen forschenden Historikern stattfinden.
Jüngere armenische Besetzungen und Massaker
Die immer lauter werdende Arbeit von armenischen Exponenten verfolgt überdies das Ziel, die Besetzung von Berg Karabach und die umliegenden fünf Regionen Aserbaidschans (Ein Fünftel des aserbaidschanischen Territoriums) und den Massakern an der Bevölkerung von Chodschali (Hocali) im Jahre 1992 aus der öffentlichen Diskussion zu verdrängen. Aus diesen okkupierten Gebieten Aserbaidschans sind rund eine Million Menschen vertrieben worden. Hierbei werden die vier Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (No. 822, 853, 874, 884) sowie Beschlüsse des Europarates und des Europaparlaments ignoriert, in denen Armenien aufgefordert wird, sich aus den besetzten Gebieten Aserbaidschans zurückzuziehen.
Es braucht eine paritätische Historikerkommission
Diese äusserst kontroverse Geschichte kann nur von sachkundigen Historikern an Hand von Archivmaterialien und Quellen in aller Welt erhellt werden. Nur die Unterstützung der Bildung einer Historiker-Kommission kann zu einer beidseitigen Lösung und zur Normalisierung der Beziehungen zwischen der Türkei und Armenien beitragen. Eine Instrumentalisierung dieses Themas aus welchen Gründen auch immer, trägt der Wahrheitsfindung und einer Lösung des Problems nicht bei.

Einen ausführlicheren Beitrag über meine Position in der Armenienfrage finden Sie auf meiner Webseite unter «Azerbaycan-Ermenistan Türkiye».

*Gürkan, U., Die Armenische Frage zu verstehen (Ermeni Sorununu Anlamak, Istanbul 2011, S.78 ff.
**Katschasnuni, H., Die Partei Daschnak kann nichts erreichen, (Taşnak partisinin yapacaği bir şey yok), Kaynak yayınları, Istanbul, 2005, S.9.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Nach abgeschlossenem Politologie-Studium in Deutschland kehrte Hakki Keskin für zwei Jahre als Planungsberater in den Stab des türkischen Ministerpräsidenten Bülent Ecevit in die Türkei zurück. Von 1980 bis 1982 war Keskin wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin. 1982 wechselte er als Professor für Politik und Migrationspolitik nach Hamburg. Von 1995 bis 2005 war Keskin Gründungsvorsitzender der Türkischen Gemeinde in Deutschland. 2005 trat er aus Protest gegen die Regierungspolitik aus der SPD. Von 2005-2009 gehörte er der Linksfraktion im Deutschen Bundestag an.

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3 Meinungen

  • am 26.04.2015 um 22:47 Uhr
    Permalink

    – Das Deutsche Reich hatte als Kriegsalliierter des osmanischen Reichs und vom Bahnbau her die detailliertesten Informationen über die Genozidplanung. Seine Führer hätten den grössten Einfluss dagegen haben können. Bethmann-Hollweg und der Kaiser entschieden aber, der Kampkraft der Allianz unbedingten Vorrang zu geben.
    – Grossbritannien versuchte ja den Enthauptungsschlag via Gallipoli. Das hätte am schnellsten geholfen – scheitert aber.
    – Russland wird von den Junktürken-General Enver Pascha (später Hauptschuldiger am Genozid) angegriffen. Enver verliert dabei 2/3 seiner Leute und die Front steht nachher tief im osmanischen Territorium. Eine Option für die armenische «revolutionäre» Führung hätte ein vollständiger Übergang auf die Russische Seite sein können. Aber sie hielten sich bis zu letzt für Partner der Jungtürken.

  • am 28.04.2015 um 14:00 Uhr
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    Ich kenne die Quellen aus direkter Anschauung nicht, die Hakki Keskin für seine Sicht zur Vertreibung der Armenier aus Ostanatolien gesehen hat. Gegen die von Keskin vertretene These, Christen aus anderen Gebieten seien unbehelligt geblieben, sprechen die Zahlen:
    Sultan Mehmed II hat 1453 ein zu 100 Prozent christliches Konstantinopel und Umland erobert. Die im Laufe der Jahrhunderte immer wieder aufflammenden Aufstände der autochthonen griechischen Bevölkerung gegen die unterdrückende osmanische Herrschaft wurden von dieser brutal niedergeschlagen, orthodoxe Christen umgebracht oder vertrieben.

    Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren noch ca. ein Fünftel der Bewohner auf dem Gebiet der heutigen Türkei Christen. Im türkisch-griechischen Krieg eroberten am 9. September 1922 die Türken das von einer griechischen Bevölkerungsmehrheit bewohnte Izmir. „In den ersten Tagen nach der Eroberung wurden 40.000 Einwohner umgebracht und die armenischen und griechischen Viertel der Stadt wurden in einem großen mehrtägigen Brand zerstört“. (Speros Vryonis: Greek Labor Battalions Asia Minor. In Richard Hovannisian: The Armenian Genocide. Cultural and Ethical Legacies. New Jersey 2007). Opfer dieser Massaker waren genau jene Armenier, die dem Genozid von 1915 entgangen waren. Noch heute wird in Izmir dieser Sieg alljährlich gefeiert.

  • am 28.04.2015 um 14:02 Uhr
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    Fortsetzung:
    Gemäss Vertrag von Lausanne 1923 wurden 1,25 Millionen Griechen und 500.000 Türken zwangsumgesiedelt. Auf beiden Seiten kam es zu Zehntausenden von Toten. Ein weiterer Aderlass der christlichen Bevölkerung war nach den Pogromen gegen christliche Minderheiten vom 6. auf den 7. September 1955 in Istanbul, Izmir und Ankara zu verzeichnen. Den Verbrechen fielen auch türkische Juden und Armenier zum Opfer. Die staatliche Diskriminierungspolitik, Enteignungen und dem gegen den Vertrag von Lausanne verstoßenden Entzug des Aufenthaltsrecht haben dazu geführt, dass die ursprünglich mehrheitlich christliche Bevölkerung in der Türkei heute auf 0,2 Prozent geschrumpft ist. Noch 2015 ist es der griechisch-orthodoxen Kirche, deren Patriarchat nach wie vor in Istanbul domiziliert ist, also im einstigen Zentrum der orthodoxen Ostkirche, verboten, Priester auszubilden.
    Soviel über die ethnischen und politischen Verhältnisse in einem Land, das einen EU-Beitritt diskutiert.

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