Sperberauge

Droht Mandela Schicksal von Sharon?

Urs P. Gasche © Peter Mosimann

upg /  Israels Ex-Premier Sharon wird seit 2006 künstlich am Leben erhalten. Nelson Mandelas Familie ist zerstritten.

Ärzte wiederholen, dass Mandelas Zustand «kritisch, aber stabil» sei. Dies ist meistens die Umschreibung dafür, dass ein Patient künstlich lebend gehalten wird. Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und andere technische Mittel verhindern, dass ein Mensch sterben kann.
Nelson Mandela hat keine Patientenverfügung hinterlassen. Nach südafrikanischem Recht verfügt Mandelas Frau Graca Machel nicht als Einzige über das Entscheidungsrecht, um eine künstliche Lebensverlängerung zu beenden. Der Rest der Familie ist zerstritten. Sie ist sich nicht einmal darüber einig, wo und wie Mandela begraben werden soll, geschweige denn, wer seine Vermarktungsrechte erhält.
Die New York Times erinnert an den früheren israelischen Premierminister Ariel Sharon. Seit einem schweren Hirnschlag im Jahr 2006 wird Sharon seit sieben Jahren im Koma am Leben erhalten.
Als Präsident ernannte Mandela im Jahr 1998 noch eine Kommission, welche Entscheidungsbefugnisse am Ende eines Lebens rechtlich klarer regeln sollte. Die Kommission unterbreitete im Jahr 2000 einen Gesetzesvorschlag, der nach Mandelas Rücktritt zuerst schubladisiert und drei Jahre später stark verwässert angenommen wurde. Das Gesetz erlaubt Ärzten, lebenserhaltende Massnahmen sogar gegen den Willen der Angehörigen zu stoppen, sofern der Patient zu Lebzeiten eine Patientenverfügung unterschrieben, und wenn die Hirntätigkeit aufgehört hat, erklärt Pieter Carstens, Professor für öffentliche Gesundheit in Pretoria in der New York Times.
Die behandelnden Ärzte müssten im Fall Mandela eine Gerichtsverfügung verlangen. Doch wahrscheinlich wird niemand irgendeinen Schritt in diese Richtung tun, weil jeder Entscheid über Leben und Tod Mandelas zu Diskussionen und Auseinandersetzungen führen würde.

Siehe


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