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Das Bündner Kantonsgericht muss noch nicht rechtskräftige Urteile herausgeben © google maps

Gerichtspräsident flickt dem Bundesgericht am Zeug

Kurt Marti /  Das Bundesgericht erteilte dem Bündner Kantonsgericht eine Lektion in Transparenz. Dessen Präsident redet wacker dagegen.

Das Bündner Kantonsgericht muss Urteile herausgeben, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig sind beziehungsweise vom Bundesgericht aufgehoben wurden. Das hat das Bundesgericht am 21. Juni 2016 entschieden.

Aufgrund dieses Urteils muss das Bündner Kantonsgericht und die elf Bündner Bezirksgerichte – aber auch die Gerichte der anderen Kantone – ihre Publikationspraxis entscheidend ändern: Sämtliche Urteile sind laut Bundesgericht «grundsätzlich generell bekanntzugeben oder zur Kenntnisnahme bereitzuhalten». Und zwar direkt nach der Urteilssprechung und nicht erst, wenn sie rechtskräftig sind oder gar nie.

«Das macht keinen Sinn»

Das Kantonsgericht Graubünden hat im konkreten Fall reagiert und die zwei Urteile, deren Herausgabe dem Regionaljournal Graubünden von Radio SRF zunächst verweigert worden war, am 11. Juli 2016 online gestellt. Allerdings nur zähneknirschend, wie ein Interview von Radio SRF mit Norbert Brunner, dem Präsident des Bündner Kantonsgerichts, zeigt.

Im Interview flickt Brunner dem Bundesgericht wacker am Zeug und versucht zu erklären, wieso ihn das Urteil aus Lausanne nicht überzeugt: Er habe durchaus «Verständnis» für die Medien, welche die Urteile schneller haben wollten, aber «in der Regel» würden die Urteile von Leuten konsultiert, «die sich über die Praxis des Kantonsgerichts orientieren wollen». Und für diese mache es «nur Sinn», wenn sie rechtskräftige Urteile zu Gesicht bekämen.

Von Urteilen, die noch nicht rechtskräftig seien, könne man nämlich «nicht eine Praxis ableiten». Die vom Bundesgericht befohlene, rasche Publikation der Urteile kritisiert Brunner wie folgt: «Das macht keinen Sinn, sondern man muss sich darauf verlassen können: Im Internet sind Urteile drin, die effektiv unsere Praxis wiedergeben.»

Ganz anderer Meinung ist das Bundesgericht: «Zudem kann die Kenntnis noch nicht rechtskräftiger oder aufgehobener Urteile eine kritische Auseinandersetzung mit späteren Entscheiden in der gleichen Sache erleichtern.»

Bevormundung der Medien

Das Bündner Kantonsgericht hat mit der bisherigen Praxis zweierlei verhindert: Erstens die zeitnahe Berichterstattung und Kritik aufgrund der Kenntnis des noch nicht rechtskräftigen Urteils und zweitens den öffentlichen Diskurs über Urteile, die vom Bundesgericht als fehlerhaft zurückgewiesen wurden.

Aus Sicht der Bündner Justiz kann man die restriktive Praxis durchaus verstehen, wenn man bedenkt, dass ausgerechnet die beiden Urteile, die das Kantonsgericht nun auf Geheiss des Bundesgerichts herausrücken musste, den bundesgerichtlichen Anforderungen nicht genügten, wie das Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden von Radio SRF berichtete.


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