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Madeleine Rees fordert einen Wiedergutsmachungs-Fonds für vergewaltigte Kriegsopfer. © Wilpf

Vergewaltigte erhält Entschädigung

Barbara Marti /  Erstmals hat eine im Bosnien-Krieg vergewaltigte Frau finanzielle Entschädigung erhalten. Ein Urteil mit Folgen für alle Opfer.

Das für Kriegsverbrechen zuständige Gericht des Bundesstaates Bosnien und Herzegowina hat die beiden Täter wegen mehrfacher Vergewaltigung eines damals 14-jährigen Mädchens zu je zehn Jahren Haft verurteilt. Zudem müssen die beiden ehemaligen serbischen Soldaten der heute erwachsenen Frau umgerechnet 13’500 Euro (14’200 Franken) Entschädigung zahlen. Kurz darauf fällte das Gericht in einem zweiten Fall ein ähnliches Urteil, berichtet der «Guardian».

Präzedenzurteil
Die schweizerische NGO Trial hat mit finanzieller Unterstützung von Grossbritannien die Fälle der beiden Opfer vor Gericht gebracht. Trial sprach von einem «historischen» Urteil, das für die fast 50’000 Opfer wegweisend sein könne. Die NGO ermutigte Opfer, ihre Fälle anzuzeigen. Allerdings ist unklar, wer Entschädigungen finanzieren soll, wenn die Täter dies nicht können oder nicht wollen. Der Staat ist laut dem «Guardian» dazu nicht in der Lage.

Wiedergutmachungs-Fonds
Madeleine Rees, Generalsekretärin der «Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit WILPF», schlägt einen international finanzierten Wiedergutmachungs-Fonds vor. Überlebende sexueller Gewalt sollen daraus einmalige Zahlungen erhalten und zwar unabhängig von einer Verurteilung der Täter. Ein solcher Fonds würde die Opfer sexueller Gewalt unabhängig machen von staatlichen Sozialleistungen, auf die auch andere Gruppen von Kriegsopfern Anspruch erheben.

Verzicht auf Entschädigung
Bisher hatten die bosnischen Strafverfolgungsbehörden Frauen, die während des Krieges in den 90-er Jahren vergewaltigt worden sind, in Strafrechtsverfahren eine finanzielle Entschädigung verweigert und sie auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Das sei eine «ungerechte Situation» gewesen, sagt Trial. Aufgrund der bosnischen Gesetze könne eine Entschädigung auch in einem Strafprozess zugesprochen werden. Die meisten Opfer hätten bisher auf ihren Anspruch verzichtet, weil sie sich ein zivilrechtliches Verfahren finanziell nicht leisten konnten.

Dieser Artikel erschien auf frauensicht.ch


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Barbara Marti ist Herausgeberin und Redaktorin der Informations-Plattform FrauenSicht.

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Eine Meinung zu

  • am 22.06.2016 um 20:03 Uhr
    Permalink

    In Deutschland erhalten nur Kindermörder wie im Fall Gäfgen Entschädigung.
    Delikte wie Korruption, Rechtsbeugung, Parteiverrat, Prozeßbetrug, Falschgutachten, Strafvereitelung usw. werden gar nicht verfolgt.

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