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PARLAMENT MUSS ÜBER IMPFZWANG ENTSCHEIDEN

R. L. / 19. Feb. 2012 - Brisant: Im revidierten Epidemiengesetz will der Bundesrat einen Impfzwang ermöglichen. Das Parlament entscheidet im März.

Dem Bundesrat gelang es bis heute, den im Epidemiengesetz eingepackten Impfzwang sehr diskret zu behandeln. Artikel 22 («Oblitarische Impfungen») sieht vor: «<strong>Die Kantone können Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären.</strong>»

Ein Zwang, sich impfen zu lassen, greift in die Persönlichkeitsrechte erheblich ein. Häufig ist es umstritten, ob ein Durchimpfen das Verbreiten von Krankheiten überhaupt stoppen kann, oder ob die Nebenwirkungen bzw. Kollateralschäden nicht grössen sind als der Nutzen (die Schweinegrippe-Impfung oder Tamiflu lassen grüssen).

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